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Baurecht und Bauweise

Das Baurecht im Baugebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 338-2 geregelt. Im Zentrum des Gebietes ist eine zweige­schossige Bebauung möglich. Die weitere Bebauung sieht eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser vor.

Die Vorgartenflächen sind hier mindestens 3 Meter tief, die Wohngebäude können generell in einer Tiefe von 12 Metern errichtet werden, darüber hinaus ist zusätzlich noch z. B. der Anbau eines Wintergartens möglich.

Damit sich die Einzelvorhaben zu einem harmonischen Siedlungsgebiet entwickeln, geben gestalterische Vor­gaben über die Ausbildung der Dächer und die Ein­grünung der Gärten einen Rahmen vor, der einen großen individuellen Entscheidungs­spielraum ermöglicht.

 

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