Alleebaum darf gefällt werden
Für das ca. 9.600 m² große Gewerbegrundstück „Süchtelner Straße / Oberrahser“ wurden seitens der Stadt Viersen mehrere Erschließungsvarianten in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW untersucht. Zur Maximierung der Verkehrssicherheit sowie zur Minimierung des Flächenbedarfes für Verkehrsanlagen und hinsichtlich des Erhalts der Allee erfolgt die Erschließung der Gewerbefläche nur durch eine gemeinsame, mittig-angeordnete Grundstückszufahrt an der Süchtelner Straße (L39). Von dort aus können die Gewerbeflächen über diese gemeinsame Zufahrt direkt angebunden werden.
Die gemeinsame Grundstückszufahrt dient der Schonung des Baumbestandes der vorhandenen schützenswerten Allee.
Infolge ist ein Baum zur Herstellung einer verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Grundstückszufahrt zur Gewerbefläche zu fällen.
Ersatzweise werden entlang der Landstraße drei neue Bäume gepflanzt, um den Alleen-Charakter erhalten zu können.
Bildquelle: Kommunales Rechenzentrum Niederrhein