Offenlage des Bebauungsplans
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung, die Planzeichenverordnung sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – jeweils in ihrer aktuellen Fassung.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ liegen in der Zeit vom 16. Dezember 2025 bis einschließlich 27. Januar 2026 öffentlich aus. Sie können während dieses Zeitraums im Internet unter www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren sowie über das landesweite Portal www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden. Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Viersen, Bahnhofstraße 23–29, Rathaus, 2. Obergeschoss, möglich.
Die Unterlagen können dort montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden. Ansprechpartnerinnen sind Frau Erbes (02162 101-3903), Frau Meyer (02162 101-269) und Frau Gyurós-Neutze (02162 101-176).
Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Diese sollen bevorzugt elektronisch über das Portal Beteiligung NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/stadtviersen/startseite) oder per E-Mail an bauleitplanung@viersen.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch auf anderem Wege eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan möglicherweise nicht berücksichtigt werden können.


