Wie Bürgerinnen und Bürger das Stadtbild mitgestalten können
Das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen ist mitunter groß. Viele möchten sich aktiv einbringen und das Stadtbild mitgestalten. Eine Möglichkeit der Mitgestaltung ist die Bürgerbeteiligung bei Stadtentwicklungsprojekten.
Was ist unter Bürgerbeteiligung zu verstehen?
Die Bürgerbeteiligung beschreibt die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich in politische Entscheidungsprozesse mit Ideen und Anregungen einzubringen und somit aktiv auf konkrete Themen und Entscheidungen mitzuwirken.
Es gibt drei Stufen staatlicher Entscheidungsfindung in Bezug auf die Bürgerbeteiligung:
- Information über anstehende Entscheidungen und deren Grundlagen;
- Beratung anstehender Entscheidungen mit Bürgerinnen und Bürgern;
- Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger.
Neben den drei Stufen der staatlichen Entscheidungsfindung lassen sich drei inhaltliche Bereiche der politischen Beteiligung an der Demokratie unterscheiden:
- Mitbestimmung an repräsentativen Strukturen (z. B. Wahlen),
- Mitbestimmung an direkten Sachfragen (z. B. Volksentscheid),
- partizipative Formen der Beteiligung (z. B. Bürgerdialoge).
Es gibt zudem zwei grundsätzliche Arten der Bürgerbeteiligung:
Formelle Beteiligung
Sie umfasst gesetzlich festgelegte Verfahren der direkten Demokratie, wie etwa Wahlen, Bürgerbegehren oder Volksentscheide. In Bezug auf die Bürgerbeteiligung bei Stadtentwicklungsprojekten werden im Rahmen von Bauleitplanverfahren die Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden offiziell einbezogen. Das umfasst u. a. Bebauungspläne und Flächennutzungspläne.
Informelle Beteiligung
Diese bezieht sich auf dialogbasierte, beratende und flexibel gestaltete Prozesse, bei denen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Meinungen austauschen oder Entscheidungsprozesse unterstützen. Das können beispielsweise Bürgerversammlungen, Workshops, Online-Plattformen und Umfragen sein, über die Bürgermeinungen gesammelt werden. Das Ziel der informellen Beteiligung ist es, Transparenz zu schaffen und die Akzeptanz für ein Stadtentwicklungsprojekt zu erhöhen.
Rechtsgrundlage und Phasen der Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiger Bestandteil von Stadtentwicklungsprojekten, da diese oft weitreichende Auswirkungen auf die Lebensqualität und das Umfeld der Bevölkerung haben. Ein zentrales Instrument in vielen Projekten ist die Bauleitplanung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Veränderungen im Stadtgebiet schafft.
Bereits in der frühen Phase eines Stadtentwicklungsprojekts werden häufig öffentliche Veranstaltungen durchgeführt, um Bürgerinnen und Bürger über erste Überlegungen und Planungen zu informieren. Diese frühzeitige Einbindung ermöglicht es, Feedback einzuholen und die Akzeptanz der Planung zu erhöhen, da Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit von Anfang an berücksichtigt werden können. In der Bauleitplanung ist dies durch gesetzliche Vorgaben wie § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch geregelt, die eine frühzeitige Information über Ziele und Zwecke der Planung vorschreiben.
Sobald ein konkreter Planungsentwurf vorliegt, wird dieser für einen festgelegten Zeitraum öffentlich ausgelegt. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern sowie relevanten Behörden die Gelegenheit, den Entwurf einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Bei Stadtentwicklungsprojekten, die weit über die gesetzlichen Bauleitpläne hinausgehen, werden zusätzlich oft informelle Verfahren wie Bürgerdialoge oder Workshops eingesetzt, um eine noch breitere Beteiligung zu ermöglichen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung oder anderer formeller und informeller Beteiligungsprozesse werden die eingegangenen Anregungen geprüft und abgewogen. Ziel ist es, öffentliche und private Interessen in Einklang zu bringen und potenzielle Konflikte frühzeitig zu lösen. Dabei spielen auch ökologische Aspekte wie Natur-, Landschafts- und Artenschutz eine wichtige Rolle, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.
Während dieser Prüfungsphase können sich neue Erkenntnisse ergeben, die Änderungen oder Ergänzungen der ursprünglichen Planungen erfordern. In solchen Fällen wird der überarbeitete Entwurf erneut öffentlich präsentiert, um sicherzustellen, dass alle relevanten Belange umfassend berücksichtigt werden. Diese iterative Beteiligung stärkt das Vertrauen in die Stadtentwicklung und ermöglicht eine möglichst ausgewogene Planung.
Die Bürgerbeteiligung soll vor allem Transparenz und Vertrauen in die Stadtverwaltung schaffen, indem Bürgerinnen und Bürger schon frühzeitig in die Prozesse involviert werden. Die Konsensbildung steht im Vordergrund. Konflikte sollen durch eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit minimiert werden. Zudem bringen Bürgerinnen und Bürger lokale Kenntnisse in den Entwicklungsprozess ein, die zur Verbesserung der Stadtentwicklungsprojekte beitragen können.
Herzliche Grüße aus Viersen
Ihre Daniela Mischel
Quellen: Stadt Viersen, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Netzwerk Bürgerbeteiligung, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg/ NRW, Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstatt