Was ändert sich mit dem Gebäude-Energie-Gesetz 2024?
Die zweite Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG 2024), vereinfachend auch „Heizungsgesetz“ genannt, ist seit dem 01.01.2024 ein wesentlicher Bestandteil der Klimaschutzstrategie Deutschlands. Sie bringt eine Reihe von Neuerungen und Vorgaben, die Bauherren und Eigentümer betreffen. Vor allem die Anforderungen an Heizungen und energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden stehen im Fokus. Verfolgen Sie in dem Blogartikel wichtige Änderungen durch das GEG und mögliche Auswirkungen auf den Immobiliensektor.
Neue Vorgaben für Heizungen
Eine der wichtigsten Neuerungen des GEG ist die Vorschrift, dass neu installierte Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung gilt vor allem für Neubauten. Aber auch Bestandsgebäude müssen beim Heizungstausch schrittweise auf diese Vorgaben umgestellt werden. Bis 2028 sollen alle Heizsysteme, die erneuert werden, die Vorgabe erfüllen. Für Gas- und Ölheizungen bedeutet das entweder eine Umstellung auf nachhaltige Alternativen wie Biomasse oder Wärmepumpen, oder der Anschluss an Fernwärmenetze, sofern diese verfügbar sind.
Zusätzliche Übergangsfristen: Heizungen, die vor 2024 installiert wurden, dürfen bis 31.12.2044 weiter betrieben werden, auch wenn sie nicht den neuen Anforderungen entsprechen. Dies gibt Hausbesitzern ausreichend Zeit, auf nachhaltigere Heizsysteme umzusteigen.
Die Einhaltung dieser Regelung ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft. Städte und Gemeinden müssen bis 30.06.2026 (Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 30.06.2028 (kleinere Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern) einen Plan vorlegen, wie die zukünftige Wärmeversorgung gestaltet werden soll. Das gibt Eigentümern Planungssicherheit und erlaubt es, frühzeitig die richtige Heiztechnik auszuwählen.
Stärkere Förderung und finanzielle Unterstützung
Neben den strengen Anforderungen soll das GEG 2024 auch finanzielle Anreize bieten. Eigentümerinnen und Eigentümer, die frühzeitig ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, profitieren von einer Förderung, die bis zu 70 Prozent der Investitionskosten abdecken kann. Für einkommensschwächere Haushalte gibt es zusätzliche Förderprogramme, die den Umstieg erleichtern. Dieser sogenannte „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ soll den frühzeitigen Tausch fossiler Heizungen vor 2028 fördern und die finanziellen Hürden erheblich reduzieren.
Sanierung von Bestandsgebäuden
Auch bei Bestandsgebäuden gibt es verschärfte Regeln. So müssen bei größeren Sanierungen bestimmte Mindeststandards zur Energieeffizienz eingehalten werden. Beispielsweise müssen Fassaden, Fenster und Dächer, die erneuert werden, den neuen Vorgaben zum Wärmeschutz entsprechen. Das betrifft sowohl den Neubau als auch Bestandsgebäude, die modernisiert werden. Der Einbau von Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen wird ebenfalls gefördert und kann in die Berechnung des Energiebedarfs einfließen.
Kommunale Wärmeplanung und Fernwärme: In Regionen, die auf Fernwärme oder zukünftig auf Wasserstoff setzen, können längere Fristen gewährt werden, um Heizungen anzupassen. Diese Fristen können bis zu zehn Jahre betragen, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer flexibler bei der Umstellung agieren können.
Das Gebäude-Energie-Gesetz 2024 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer klimaneutralen Zukunft dar. Für Bauherren und Immobilienbesitzer bedeutet es jedoch, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Investitionen in neue Heizsysteme und Sanierungen einzuplanen. Mit den attraktiven Förderungen, die das GEG bereitstellt, wird der Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtert, was nicht nur dem Klima, sondern auch langfristig den Energiekosten zugutekommt.
Herzliche Grüße aus Viersen
Ihre Daniela Mischel
Quellen: GEG Infoportal (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Energieverbraucherportal, Verbraucherzentrale