Was die Wiederaufnahme der Förderung für Bauherren bedeutet
Die Bundesregierung bringt den im April 2022 gestoppten Effizienzhaus-55-Förderpfad gezielt zurück, um den Bauüberhang zu reaktivieren. Die Kernidee ist eine zeitlich befristete Förderung für bereits genehmigte Neubauprojekte im Effizienzhaus-55 Standard, damit Bauvorhaben ohne Umplanung gestartet werden können. Offiziell beziffert wurden 59 Millionen Euro im Haushalt 2025. Das Bundesbauministerium bereitet die Details gerade vor.
Was kommt zurück und für wen?
Gefördert werden Neubauten im EH-55-Standard, die bereits eine Baugenehmigung besitzen und 2022/23 wegen des Förderstopps nicht mehr in die KfW-Förderung kamen. Nach aktueller Information richtet sich der Impuls ausschließlich an genehmigte Projekte. Neuanträge auf EH-55-Neubauförderung sind damit nicht gemeint. Vorgesehen ist laut Ministerium eine befristete, budgetierte Reaktivierung. Verbindliche Programmkonditionen folgen nach Verabschiedung des Haushalts.
Für Neubauten außerhalb dieser EH-55-Sonderöffnung bleibt das reguläre Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298) mit EH-40-Niveau und (optional) QNG-Nachhaltigkeitszertifikat bestehen. Die EH-55-Rückkehr ist demnach kein genereller Kurswechsel, sondern ein Überbrückungsinstrument für den genehmigten Projektstau.
Technische Anforderungen und Schnittstellen zur BEG
Aus Regierungskreisen wurde angekündigt, dass die EH-55-Förderung voraussichtlich die EE-Variante adressiert (Wärmeerzeugung überwiegend aus erneuerbaren Energien). Das passt in die bestehende BEG-Logik. Für Sanierungen bleibt EH-55 ohnehin mit Krediten und Tilgungszuschüssen (KfW-Programm für Effizienzhäuser, früher 261/262) förderfähig. Neubau-EH-55 (Sonderfall 2025) und Sanierung-EH-55 (laufend) sind daher zwei unterschiedliche Programme.
Antrag, Fristen, Nachweise – wie gehen Sie pragmatisch vor?
Solange das KfW-Merkblatt noch nicht veröffentlicht ist, empfiehlt sich folgende Vorbereitung:
- Genehmigungsstatus lückenlos dokumentieren (Baugenehmigung, Datum, Planstand EH-55).
- Nachweis der Effizienzklasse (Bilanzierung/Nachweisführung nach GEG) sowie EE-Anteil der Wärmeerzeugung vorbereiten.
- Finanzierungsslot mit der Hausbank vorab klären, damit der Antrag nach Programmstart sofort gestellt werden kann.
Dieser Vorlauf ist wichtig, denn die Förderung ist auf 59 Millionen Euro begrenzt und voraussichtlich gilt: Wer zuerst kommt, erhält die Förderung. Parallel sollten Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben alternativ die KFN-Linie (EH-40) erreichen kann. Dort sind die Produktkonditionen etabliert.
Die Reaktivierung der EH-55-Neubauförderung ist ein gezielter, befristeter Anschub für bereits genehmigte Projekte und keine allgemeine Rückkehr zu EH-55. Wer eine gültige Baugenehmigung mit EH-55-Nachweis in der Schublade hat, sollte Unterlagen jetzt bank- und KfW-fertig machen. Für alle anderen bleibt KFN (EH-40) die maßgebliche Neubauförderung. Sanierungen auf EH-55 bleiben unabhängig davon förderfähig. So nutzen Sie die Chance, sobald die Förderrichtlinie live geht und sichern Ihrem Projekt zügig die Finanzierung.
Herzliche Grüße
Ihre Daniela Mischel
Quellen: HAUFE, Immobilien Zeitung, KfW, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen


