Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

Was sagt er über das Wohngebäude aus?

Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er dient als Orientierungshilfe für potenzielle Käufer und Mieter, um den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten besser einschätzen zu können. Zudem ermöglicht er Eigentümern, den energetischen Zustand ihrer Immobilie zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu planen.

Arten des Energieausweises

Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen:

  1. Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, bei der der theoretische Energiebedarf berechnet wird. Faktoren wie Baujahr, Dämmung und Heizungsanlage fließen in die Berechnung ein.
  2. Verbrauchsausweis: Für den Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Dieser Wert spiegelt das Nutzerverhalten wider und kann daher variieren.

Die Wahl zwischen den beiden Ausweisarten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Baujahr des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten. In bestimmten Fällen wie etwa für Neubauten ist der Bedarfsausweis verpflichtend.

Inhalte des Energieausweises

Um den energetischen Zustand von Gebäuden zu bewerten, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen die Ausstellung von Energieausweisen vor. Diese enthalten grundlegende Informationen zum Gebäude, wie beispielsweise die Art der verwendeten Energieträger (etwa Gas, Holzpellets oder Strom) und spezifische Energiekennwerte des Objekts. Aktuelle Ausweise für Wohngebäude weisen zudem, analog zu Haushaltsgeräten, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H aus.

Diese Informationen helfen dabei, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuschätzen und mit anderen Objekten zu vergleichen.

  • Allgemeine Angaben zum Gebäude: Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Art der Heizungsanlage.
  • Energiekennwerte: Angabe des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²·a)).
  • Energieeffizienzklasse: Einstufung des Gebäudes auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient).
  • Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen: Hinweise zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes.

Diese Informationen helfen dabei, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuschätzen und mit anderen Objekten zu vergleichen.

Bedeutung der Energiekennwerte

Die im Energieausweis angegebenen Kennwerte sind entscheidend für die Beurteilung des Energiebedarfs:

  • Endenergiebedarf/-verbrauch: Gibt an, wie viel Energie das Gebäude pro Quadratmeter Nutzfläche jährlich benötigt. Ein niedriger Wert deutet auf eine gute Energieeffizienz hin.
  • Primärenergiebedarf: Berücksichtigt zusätzlich die Energie, die zur Bereitstellung der benötigten Endenergie aufgewendet werden muss, einschließlich Verluste bei der Erzeugung und Verteilung.

Ein Gebäude mit niedrigem End- und Primärenergiebedarf verursacht in der Regel geringere Energiekosten und hat eine bessere Umweltbilanz.

Pflicht zum Vorlegen des Energieausweises

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie ist der Eigentümer verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Interessenten haben das Recht, diesen spätestens bei der Besichtigung einzusehen. Zudem müssen in Immobilienanzeigen bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden. 

Gültigkeitsdauer und Aktualisierung

Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude, wie einer energetischen Sanierung oder dem Austausch der Heizungsanlage, sollte ein neuer Ausweis erstellt werden, um den aktuellen energetischen Zustand korrekt abzubilden.

 

Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent darzustellen. Er unterstützt Käufer, Mieter und Eigentümer dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität zu planen.

 

Herzliche Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

 

 

Quellen: Verbraucherzentrale NRW, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Sparkasse

 

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