Filterpflicht für Kaminöfen

Filterpflicht für Kaminöfen ab 2025

Was ändert sich?

Ab 2025 gelten in Deutschland strengere Vorschriften für Kaminöfen. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Feinstaubbelastung zu verringern und so die Luftqualität zu verbessern. Besonders betroffen sind Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden. 

Neue Grenzwerte und Filterpflicht

Mit der neuen Regelung müssen ab 2025 Kaminöfen, die die gesetzlichen Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte nicht einhalten, nachgerüstet oder stillgelegt werden. Betroffen sind insbesondere ältere Modelle, die vor März 2010 installiert wurden. Diese Geräte müssen entweder mit Feinstaubfiltern oder Rußfiltern nachgerüstet werden, um den Ausstoß von Schadstoffen zu verringern. Die Emissionsgrenzwerte sind in der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegt und betreffen vor allem Feinstaub, da dieser stark zur Luftverschmutzung beiträgt. Das Umweltbundesamt empfiehlt, auf moderne, emissionsarme Öfen umzusteigen, um die neuen Grenzwerte einzuhalten​.

Nachrüsten oder Austauschen?

Ofenbesitzer stehen vor der Wahl: Sie können ihren alten Ofen entweder nachrüsten oder gegen ein moderneres Modell austauschen. Die Nachrüstung mit Feinstaubabscheidern oder Katalysatoren kann je nach Gerät einige Hundert Euro kosten, wobei auch Wartungs- und Betriebskosten hinzukommen können. Alternativ ist der Austausch des gesamten Kaminofens oftmals die langfristig sinnvollere Investition, da neuere Modelle weniger Brennstoff benötigen und effizienter arbeiten. Eine umfassende Beratung durch den Schornsteinfeger wird empfohlen, um die beste Option zu ermitteln.

Übergangsfristen und Kontrolle durch Schornsteinfeger

Ofenbesitzer haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Anlagen an die neuen Vorschriften anzupassen. Nach Ablauf der Frist überprüfen Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau, ob die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt den Eigentümern eine Frist von sechs Monaten, um den Ofen nachzurüsten oder auszutauschen. Wenn diese Maßnahmen nicht ergriffen werden, drohen Sanktionen durch die Behörden​.

 

Ab 2025 müssen viele ältere Kaminöfen entweder nachgerüstet oder ausgetauscht werden, um die verschärften Emissionsvorschriften zu erfüllen. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und sich von einem Schornsteinfeger beraten zu lassen. Der rechtzeitige Einbau von Feinstaubfiltern oder der Wechsel auf moderne, emissionsarme Öfen schützt nicht nur die Umwelt, sondern vermeidet auch rechtliche Konsequenzen.

 

Herzliche Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

 

 

 

Quellen: BR24, Umweltbundesamt, CO2 online,

 

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