DAS EIGENE HAUS Informationen für Hauserwerber2 INHALT VORWORT 03 DER ERWERB 04 BAUSACHVERSTÄNDIGER Ihr Hauskauf-Berater 04 ENERGIEAUSWEIS für Häuser ist Pflicht 05 BEBAUUNGSPLAN 05 GRUNDERWERBSTEUER 05 NEBENKOSTEN im Blick behalten 06-07 BAUVORBEREITUNG 08 BAUANTRAG im Baugenehmigungsverfahren 08 GEBÄUDEVERSICHERUNG zur Schadenabsicherung 08 WÄHREND DES BAUENS 09 BAUSTRASSE UND STRASSENENDAUSBAU 09 STRASSE, GEHWEG UND GRÜNFLÄCHEN 09 BAUSTOFFE auf der Baustraße 09 HÖHENPLANUNG für den Straßenendausbau 10 KRANAUFSTELLUNG zeitig angeben 10 LAGERPLATZ der Baumaterialien 11 PARKPLÄTZE vor Grundstücken 12 PROVISORISCHE BELEUCHTUNG 12 STRASSENBELEUCHTUNG 13 STRASSENSCHILDER 13 GRUNDSTEUER Die Stadt oder Gemeinde kassiert mit 13 WICHTIGE ANSCHRIFTEN 14 Bezirksschornsteinfeger NEW KundenCenter Viersen 3 VORWORT Liebe zukünftige Hauseigentümerinnen & Hauseigentümer, mit dieser Online-Broschüre gibt die GMG (Grundstücks-Mar- keting-Gesellschaft der Stadt Viersen mbH) Ihnen als Grund- stücks- und Immobilienerwerber eine erste Orientierung. Die Broschüre enthält Antworten auf Fragen, die unter den Nägeln brennen sowie viele nützliche Informationen rund um den Kauf und Bau – kurz und prägnant beschrieben. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr Norbert Jansen GeschäftsführerBAUSACHVERSTÄNDIGER - IHR HAUSKAUF-BERATER Beim Kauf einer Bestandsimmobilie berät Sie der Bausachver- ständige vor der Vertragsunterzeichnung . Dazu gehören zum Beispiel Faktoren wie Kaufpreis oder Baumängel. Der Bau- sachverständige prüft, ob der Kaufpreis angemessen ist, ob es Schäden am Objekt gibt und welche Maßnahmen beim Kauf oder der Renovierung nötig sind. Er ist also eine Art „Haus- kauf-Berater“ und trägt dafür Sorge, dass Sie nicht überstürzt oder überteuert kaufen. 4 DER ERWERB5 ENERGIEAUSWEIS FÜR HÄUSER IST PFLICHT Der Energieausweis ist die energetische Ge- bäudebewertung. Auf Verlangen ist Ihnen der Energieausweis umgehend zugänglich zu ma- chen. Sie haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor Ihrer Entscheidung für die Immobilie, über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden. GRUNDERWERBSTEUER Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt und an die jeweilige Kommune bezahlt wird. Sie wird auf Grundlage des Grund- erwerbsteuergesetzes angewendet und erho- ben und ist eine Steuer die vom Land festgelegt wird. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grund- erwerbsteuer 6,5 % vom notariellen Kaufpreis. BEBAUUNGSPLAN Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf eines Grundstücks über die Vorgaben des Bebau- ungsplans wie z. B. Geschossigkeit, Dach- form/Dachneigung, Traufhöhe, Einfriedungen etc. und prüfen Sie, ob sich Ihre Vorstellungen des geplanten Bauvorhabens auf dem ge- wählten Grundstück verwirklichen lassen.6 NEBENKOSTEN IM BLICK BEHALTEN7 Unter Umständen können – außer dem reinen Hausbau – Nebenkosten anfallen, die Sie bitte bei der Finanzplanung berücksichtigen: Hausanschlusskosten (Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Telefon, DSL, Kabelfernsehen) Vermessungskosten, Eintragung beim Katasteramt Erarbeitung des Bauantrages Gebühr für Erteilung der Baugenehmigung Notargebühren für den Kaufvertrag und Grundschuldeintragung Kosten für die Gerichtsgebühren Eventuelle Kosten für einen Makler 7BAUANTRAG IM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN Der Bauantrag wird für das Baugenehmigungsverfahren gestellt. Er enthält sämtliche Unterlagen, die die Bauaufsichtsbehörde für das Bauvorhaben prü- fen muss. Bitte achten Sie mit Ihrem begleitenden Architekten daher unbedingt auf Vollständigkeit der Unterlagen. GEBÄUDEVERSICHERUNG ZUR SCHADENABSICHERUNG Der Kauf einer Immobilie ist für Sie eine wichtige Entscheidung. Die Investitio- nen sind hoch, das Geld jahrelang gebunden. Um vor den Folgen gewisser Schäden versichert zu sein, können Sie das Haus mit einer Gebäudeversiche- rung schützen. Die Gebäudeversicherung schützt den Eigentümer vor Schä- den und Risiken, die durch Feuer, Sturm, Hagel und austretendem Leitungs- wasser entstehen können. Den Gegenstand der Versicherung bildet nur das Gebäude selbst. Zweck der Gebäudeversicherung ist es, bei einem Schaden die Kosten für einen Wiederaufbau, eine Sanierung und die daraus entste- henden weiteren Aufwendungen abzudecken. Sinnvoll ist es, bereits für die Bauphase eine Bauleistungsversicherung abzu- schließen, die dann nach Fertigstellung des Gebäudes in eine Gebäudever- sicherung umgewandelt werden kann. 8 BAUVORBEREITUNG9 WÄHREND DES BAUENS STRASSE, GEHWEG UND GRÜNFLÄCHEN Zur Vermeidung von Folgeschäden an der Straße erfolgt in einem Neubau- gebiet zunächst nur die Errichtung einer sog. Baustraße (Schwarzdecke und die jeweils rechts und links angrenzenden Schotterflächen) mit allen Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Straßenendausbau wird zügig nach der Fertigstellung des letzten Bauvorhabens im Baugebiet hergestellt. Die Be- pflanzung der öffentlichen Grünflächen ist erst nach dem Straßenendaus- bau möglich. Die mögliche Pflanzperiode findet zwischen Anfang Mai und Ende Oktober eines jeden Jahres statt. BAUSTOFFE AUF DER BAUSTRASSE Im Interesse des reibungslosen Ablaufs und der gegenseitigen Rücksichtnahme sollten Sie im Laufe Ihrer Baumaßnahme darauf achten, dass bei der Aufstellung von Baukränen, Containern und sonstigen für den Ablauf der Bauarbeiten erforder- lichen Gerätschaften die Baustraße von jeglicher Inanspruchnahme freigehalten wird. Die Andienung aller Grundstücke mit Baufahrzeugen ist jederzeit zu gewähr- leisten. Auch als Parkplatz darf die Baustraße nicht dauerhaft in Anspruch genom- men werden. BAUSTRASSE UND STRASSEN- ENDAUSBAUNext >