< Previous10 HÖHENPLANUNG FÜR DEN STRASSEN- ENDAUSBAU Die Höhenplanung für den Straßenendausbau wird Ihnen mit den Unterlagen ausgehändigt. KRANAUFSTELLUNG ZEITIG ANGEBEN Eine Kranaufstellung ist mit einer zeitigen Information von min- destens 30 Tagen anzugeben. Eine verkehrsrechtliche Anordnung im Sinne einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO ist zwin- gend notwendig. Diese beinhaltet in der Regel auch die entsprechende Sondernutzungserlaubnis. Ist die Genehmigung nicht erteilt, müssen Sie neben dem Abbau des Krans auch mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen. Bitte benutzen Sie ausschließlich Ihr eigenes Grundstück zum Aufstellen von Kränen oder Bauwagen bzw. als Lagerfläche!11 LAGERPLATZ DER BAUMATERIALIEN Natürlich ist es manchmal nicht zu vermeiden, bestimmte Bau- materialien eine Zeit lang auf der Baustelle zu lagern. Die Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans hilft Ihnen, die hierfür am Besten geeigneten Lagerplätze auszumachen. Grundsätzlich kann man auf seinem Privatgrundstück alles la- gern, was nicht giftig ist und nicht ins Grundwasser gelangen kann (wie beispielsweise Öl). Bei Unsicherheiten und Fragen hilft Ihnen Ihre zuständige Baubehörde gerne weiter.PARKPLÄTZE VOR GRUNDSTÜCKEN Aus Gründen der Planungssicht sind Stellplätze nachzuweisen. Die Anordnung muss losgelöst von der Einzelbetrachtung der Grundstücke erfolgen. PROVISORISCHE BELEUCHTUNG In der Bauphase muss übergangsweise bis zum Endausbau eine „Notbeleuchtung“ aufgestellt werden. Da während der Bauphase die Beleuchtungsmittel oft defekt sind, sprechen Sie bitte die ausführenden Ingenieure direkt vor Ort an. 1213 STRASSENBELEUCHTUNG Gemäß Verordnung der Landesbauordnung sind Straßenbeleuch- tungen in Abständen von 25 Metern Pflicht. Wenn möglich, ver- suchen wir diese mit Rücksicht auf die jeweiligen Einzelplanun- gen aufzustellen. Den Standort für die Beleuchtungen können Sie dem Beleuchtungsplan entnehmen. STRASSENSCHILDER Das Straßenschild zeigt den Straßennamen einer Straße an. Die Anbringung erfolgt an Straßenkreuzungen oder Einmündungen an Hauswänden oder freistehenden Pfosten. Straßenschilder werden immer nach Freigabe des Straßenendausbaus in Auftrag gegeben. GRUNDSTEUER - DIE STADT ODER GEMEINDE KASSIERT MIT Als Hauseigentümer müssen Sie eine jährliche Grundsteuer di- rekt an die Stadt oder die Gemeinde zahlen. Die Höhe der Grund- steuer richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und der Art der Bebauung. Zudem variiert sie von Ort zu Ort, weil die Kommu- nen individuelle Hebesätze geltend machen. Die Grundsteuerberechnung erfolgt nach der Formel „Einheits- wert x Messzahl = Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer“. Das Finanzamt bewertet jeden Grundbesitz und setzt dafür einen individuellen Einheitswert fest. Je nach Bebauung wird er mit ei- ner Messzahl multipliziert. Daraus resultiert der sogenannte Steuermessbetrag. Multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune ergibt sich der Grundsteuerbetrag.WICHTIGE ANSCHRIFTEN! NEW KundenCenter Viersen Rathausmarkt 1 41747 Viersen, Telefon 0800 68 86 88 1 Die NEW sind zuständig für die Versorgung der Baustelle mit Strom, die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die entsprechenden Anschlüsse Ihres Hauses. Bezirksschornsteinfeger (für das jeweilige Baugebiet)!! Marcel Glünz Caudebec Ring 36, 41334 Nettetal Telefon 02153 – 95 18 30 Mit ihm sollten Sie sich frühzeitig bezüglich Fragen zum Kaminbau in Verbindung setzen.Next >