GESTALTUNGSLEITFADEN Planung und Durchführung von Bauvorhaben in Gewerbegebieten der gmg A 52 A 61 A 40 A 46 A 52 A 44 A 57 A 43 VORWORT INHALT VORWORT 04 GEWERBESTANDORT VIERSEN 05 – 08 Kraftort für den Mittelstand 06 Mackenstein 07 Ransberg 08 GESTALTUNGSLEITLINIEN 09 - 10 Standortqualität 09 Bebauungsplan 09 Beratung 10 STÄDTEBAULICHE ZIELE 11 - 12 Städtebauliche Leitlinien 11 Blockstruktur 11 Baulinie/Bauflucht 11 Nebengebäude 12 Stellplätze 12 ARCHITEKTUR | BEBAUUNG 13 - 16 Klare Baukörper 13 Dachgestaltung 13 Funktion – Form – Materialien 13 Gliederung 14 Material und Farbgebung 14 Fassadenbeschriftung 15 Werbung 15 Fahnen und Pylone 16 Solarenergie 16 FREIRAUM UND KLIMASCHUTZ 17 - 18 Vorzone 17 Grün- und Freiflächen 17 Einfriedungen 18 Dach- und Fassadenbegrünungen 18 Zertifizierung 20 Ansprechpartner 20 ZUSAMMENFASSUNG 21 - 22 Sehr geehrte Damen und Herren, Bauinteressenten, Unternehmer und Architekten, es freut uns sagen zu dürfen: Viersen ist eine wachsende und attraktive Stadt. Nicht nur als Wohn- und Lebensort, sondern auch als Wirtschaftsstandort beweist Viersen zunehmend hohe Qualität. Dem Mittelstand ganz besonders zugewandt, entfal- tet die Stadt ihre gesunde Wirtschaftskraft überdurchschnitt- lich gut und hat am Niederrhein inzwischen überregionale Be- deutung erlangt. Um den hohen Standard unserer wichtigsten Gewerbeareale in Viersen – Mackenstein und Ransberg – zu erhalten und auch noch weiter zu verbessern, wurde der vor- liegende Gestaltungsleitfaden zur Planung und Durchführung von Bauvorhaben in Gewerbegebieten der gmg in Viersen ent- wickelt. Der Begriff „Leitfaden“ mag Grundstückserwerber zunächst abschrecken und als unattraktive Einschränkung der Gestal- tungsfreiheit wahrgenommen werden. Jedoch ist genau das Gegenteil der Fall. Der vorliegende Leitfaden soll Bauherren und poten ziellen Erwerbern die Gestaltung ihrer Bauvorhaben erleichtern in Form von qualitativer Beratung und Empfehlun- gen für eine optimale Präsenz. In diesem Sinne leitet und be- gleitet der Gestaltungsleitfaden Sie durch zahlreiche wertvolle Möglichkeiten und Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer indi viduellen Wünsche innerhalb eines harmonisch abge- stimmten Gesamtbildes. Er sichert oder steigert die Attraktivi- tät der Gewerbegebiete und damit jedes einzelnen Gebäudes. Um den gesunden Branchenmix mit seiner ganzen Vielfalt wei- ter kraftvoll zu entwickeln, ist es sinnvoll, wenn diese Vielfalt sich gestalterisch harmonisch präsentiert. Vor Ihnen liegt sozu- sagen der rote Faden dazu, welcher dem Wirtschaftsstandort Viersen Klarheit und Kontext verleiht. Wir freuen uns sehr, wenn dieser Gestaltungsleitfaden zu einem starken Strang wird, an dem wir gemeinsam ziehen für weiteres gesundes Wachstum, Vielfalt und Dynamik sowie unternehmerischen Erfolg in unserer Stadt. Herzliche Grüße Norbert Jansen Geschäftsführer GMG der Stadt Viersen mbH 6 GEWERBESTANDORT VIERSEN Kraftort für den Mittelstand Überregional bedeutsam, attraktiv und in ausgezeichneter Lage: der Wirtschaftsstandort Viersen. In unmittelbarer Nähe: die Au- tobahnen A61, A52 und A44, die Städte Mönchengladbach und Düsseldorf mit Nähe zu Flughafen und Messe, das Ruhrgebiet und die Niederlande. Viersen ist ein Kraftort für Zukunft, Ent- wicklung und Wachstum. Ganz besonders für mittelständische Unternehmen. 57 Geografisch optimal gelegen ist der Businesspark Ransberg zwi- schen Viersen und Dülken. In exponierter Lage weithin sichtbar und direkt an der A61, überzeugt der Top-Standort mit außergewöhnlich hoher Werbewirksamkeit. Gut 22.000 Fahrzeuge passieren täglich den Ransberg. Besonders vertriebs-, beratungs- und dienstleis- tungsorientierte Unternehmen können davon profitieren. Das Arbei- ten im Businesspark gestaltet sich sehr angenehm. In unmittelbarer Nähe befinden sich Geschäfte des täglichen Bedarfs, umfassende Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungsangebote rund ums Auto so- wie vielfältige Freizeiteinrichtungen. In den angrenzenden Grünanla- gen und Parks finden sich viele Gelegenheiten, Energie zu tanken. Ransberg im Überblick • Exponierte, autobahnnahe, werbewirksame Lage • Individueller Grundstückszuschnitt, Grundstücksoptionen möglich • Grundstücksverkauf ab sofort • Schnelles Internet / Glasfaser • Großzügige Gestaltung mit zahlreichen Grünzonen • Umfassende Ansiedlungs- und Bestandsbetreuung • Effizientes und schnelles Baugenehmigungsmanagement • ÖPNV mit 5 Buslinien, DB Bahnhof, Flughafenanbindung • Optimale Infrastruktur: Post, Berufsschule, Tankstelle, Autohäuser / KFZ-Reparatur / Mietwagen, Einkaufen, Schwimmbad mit Sauna / Solarium, Sportstätten, Fitnessstudio • Grünanlagen und Parks in unmittelbarer Umgebung RANSBERG Eine optimale Basis für Erfolg ist der gut 140 Hektar große und stetig wachsende Gewerbestandort Mackenstein. Als dynamischer und inno- vativer Standort bietet er individuell wählbare Grundstücksgrößen für kleine, mittlere und auch große Unternehmen. Klassische Gewerbe mit Flächen- und Raumbedarf aus den Bereichen Produktion, Logistik und Distribution finden hier idealen Baugrund. Über 80 in Mackenstein an- sässige Unternehmen – darunter die Weltfirma Mars und der Global Player Knauf AMF – ermög lichen lebendige Netzwerke, wachsende Potenziale und wertvolle Synergien. Unmittelbar an den florierenden Hauptstandort Mackenstein wurde das Gebiet Mackenstein Nord mit mittleren Grundstücksgrößen zwischen 3.000 und 15.000 m² ange- schlossen. Das weitere Gebiet Mackenstein Südwest bietet speziell auf kleinere Unternehmen zugeschnittene Areale ab 1.500 m². Macken- stein Peschfeld wurde – mit Grundstücksgrößen von 20.000 bis 40.000 m² – für die Ansiedlung von ein bis drei Großunternehmen konzipiert. Mackenstein im Überblick • Variable Gewerbeflächen von 1.500 m² bis 40.000 m² • Grundstücksverkauf ab sofort • Großzügige Gestaltung mit zahlreichen Grünzonen • Umfassende Ansiedlungs- und Bestandsbetreuung • Effizientes und schnelles Baugenehmigungsmanagement • Guter Branchenmix • Bekannteste Unternehmen in Mackenstein: Mars GmbH, Deutsche Doka GmbH, Peri GmbH, Knauf AMF GmbH & Co. KG, Sturm GmbH, DHL, Moos & Butzen GmbH, Krieg Gruppe • Schnelles Internet – in der Regel Glasfaser • Optimale Verkehrsanbindung und Infrastruktur MACKENSTEIN 810 Hinweise und Beispiele sollen den Bauherrn anregen, mit möglichst hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität zum Gesamtbild des Standorts beizutragen. Das Beraterteam der gmg und der Stadt Viersen erarbeitet dabei, in engem Austausch mit den Bauherrn, eine optimale Übereinstimmung mit den Gestaltungszielen und ökologi- schen Standards. Dies sichert eine beständig hohe Gestaltungsqualität. Beratung Der Erwerb eines Grundstücks beginnt mit beratenden Vorgesprächen zu gestalte rischen Themen. Im Gespräch mit der gmg erläutern Bau- herr/in oder Architekt/in das vor gelegte Entwurfskonzept. Anschlie- ßend erfolgt zum jeweiligen Entwurf die Stellungnahme durch das Be- raterteam. Bei Bedarf ergänzender Angaben werden diese in einem nächsten Gespräch vorgelegt, erläutert und das Vorhaben weiter konkretisiert. Grundlagen der Beratung sind: • Der jeweilige rechtsverbindliche Bebauungsplan • Der Gestaltungsleitfaden Passende Lösungen zur Gestaltung (Struktur, Farben, Gestalt der ein- zelnen Bauelemente wie Dach, Nebenanlagen, Werbung, Vorbauten, die Freiflächengestaltung usw.) und Geneh migungsfähigkeit des Bau- vorhabens werden diskutiert und erarbeitet. Das Beraterteam gibt Hin- weise bei eventuellem Überarbeitungsbedarf von Gestaltungsplänen oder macht von sich aus entsprechende Änderungsvorschläge. Lösungsansätze und Empfehlungen werden in einem Protokoll festge- halten. Ablauf des Qualitätsverfahrens VERFAHRENSBEGLEITUNG DURCH DIE gmg VORGESPRÄCH und Beratung STELLUNG DES BAUANTRAGS Prüfung und Abgleich mit den Vertragsunterlagen VORENTWURF Gebäude und Freianlagen Abstimmung und Stellungnahme Beraterteam FREIGABE Überarbeitung KAUFVERTRAGS-ABSCHLUSS 64,9064,92 65,22 65,31 65,2965,25 65,25 65,30 65,3165,3165,3365,3565,3365,3465,33 65,35 65,3665,3665,36 65,3865,40 65,44 65,45 65,4865,4865,47 65,49 65,51 65,5265,51 65,4865,49 65,54 65,46 65,55 65,45 65,38 65,42 65,5065,50 65,4365,48 65,41 65,0665,0865,08 64,8964,88 64,6864,66 64,47 64,43 64,66 64,87 65,18 65,25 65,29 65,35 65,39 65,39 65,27 65,24 65,36 65,4465,36 65,39 65,42 65,36 65,13 64,76 64,34 64,31 64,40 64,71 64,76 65,0265,01 64,91 65,10 65,04 64,97 64,91 64,72 64,31 64,24 64,18 64,30 65,01 64,28 63,84 63,84 63,78 63,83 64,03 63,9563,87 64,01 64,09 63,83 63,79 63,74 63,64 63,57 63,58 63,55 65,61 65,22 64,84 64,32 64,27 64,39 65,63 65,31 64,83 64,2964,45 65,78 65,40 64,99 64,43 65,2064,97 64,8764,8364,78 64,7964,80 64,78 64,87 64,79 65,58 65,26 64,77 64,22 64,21 64,20 64,30 65,14 64,8664,92 64,9665,04 64,8864,77 64,79 64,75 64,68 64,64 65,17 65,04 64,03 63,68 64,96 64,99 65,0265,05 64,8764,86 64,90 64,97 64,84 64,77 64,75 64,42 63,86 63,72 65,35 65,31 65,25 65,1765,26 65,27 65,32 65,35 65,26 65,20 65,11 65,0665,11 65,15 65,1865,25 65,1865,12 65,10 65,0964,96 65,08 65,12 65,17 64,26 64,2464,49 64,49 64,43 64,52 64,4764,33 64,29 64,27 65,17 65,24 65,25 65,35 65,23 65,12 65,42 65,3465,28 65,2665,27 65,42 65,36 65,39 65,62 65,17 65,49 65,15 64,65 64,22 64,18 63,65 64,86 65,2765,58 65,5865,25 65,21 65,0165,02 64,95 65,00 65,17 65,09 64,89 63,85 63,98 63,08 64,33 65,26 67,8164,46 63,83 64,98 64,98 63,37 65,22 65,19 65,23 65,25 65,42 64,70 65,28 65,31 65,3665,38 65,26 64,87 63,79 63,87 63,82 63,84 64,19 65,15 65,0565,04 64,91 64,86 64,8664,88 64,96 64,27 64,2864,1264,07 64,2664,64 64,8964,5364,32 64,53 64,68 64,79 64,82 64,9764,85 64,7364,6564,8165,17 65,48 65,1164,86 65,01 64,99 64,94 64,81 64,78 64,97 64,80 64,99 64,9965,2865,70 64,14 64,08 63,64 63,16 63,07 66,5063,74 63,65 63,44 63,02 63,30 63,26 63,43 63,59 63,70 63,66 63,67 63,39 63,7663,84 64,10 64,16 64,13 64,2564,26 64,04 63,82 63,69 63,58 63,59 63,64 63,71 63,77 64,42 64,80 63,44 63,80 63,86 63,47 63,56 64,92 64,78 63,99 63,78 63,65 64,81 64,85 64,98 63,85 F F F F F F FF 65,12 65,71 65,47 65,18 64,89 64,51 65,10 65,05 64,99 64,89 65,04 64,87 64,25 64,14 64,02 64,00 63,72 64,44 SF F E E 65,22 63,66 63,71 64,76 65,28 65,30 H H H64,50 65,17 199 273 215 272 382 227 117 252 130 460 463 461 129 379 28 78 229 271 228 383 270 274 6 8 24 22 26 35 3 7 5 7 11 33 31 29 27 25 39 13 15 17 19 59 61 63 69 71 55 53 51 4 9 65 47 6 7 41 43 23 45 91 21 95 131133 135 137 0.8 0.8 0.8 0.8 TH 79.00 m TH 79.00 m TH 79.00 m TH 79.00 mFH 82.50 m FH 82.50 m FH 82.50 m FH 82.50 m GH 79.00 m 1 GH 79.00 m 2 2 GH 79.00 m 1 GH 79.00 m öffentliche Grünfläche mit Wegen 2524500 5679700 322 208 211 326 212 327 333 76 234 210 251 332 213 214 283 248 366 347 201 216 253 225 389 254 69 226 204 202 72 103 104 84 79 75 85 105 107 239 324 364 71 242 369 236 203 205 362 206 345 207 368 365 344 361 341 235 370 343 350 342 371 266 292 339 328 334 251 233 340 209 337 338 331 249 232 363 335 336 231 329 367 246 250 248 330 252 284 352 323 360 359 285 358 355 356 357 287286 353 288 354 351 291 349 293 261 325 GESTALTUNGSLEITLINIEN Standortqualität Jeder Investor wünscht sich für sein Bauvorhaben ein attraktives Um- feld von exzellenter Qualität. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen sind jedoch die Wünsche und Anforderungen der zukünftigen Nutzer oft noch nicht richtig klar. Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit eine attraktive und funktionstüchtige Gestaltung. Die Balance zwischen Gestaltung und Wirtschaftlichkeit ist dabei entscheidend. Klare Anforde rungen zum Beispiel im Bereich der Architektur oder Ökologie bieten Investoren Tranzparenz und eine solide Planungsgrundlage. In den Bebauungsplänen wird mit „harten“ Festsetzungen ein Mindest- standard solcher Nebenziele gesichert und den Investoren eine Recht- sicherheit für ihre Planung gegeben. Die in dieser Broschüre genann- ten Gestaltungsleitlinien bieten Investoren die Möglichkeit, sich durch ideenreiche und gestalterisch anspruchsvolle Projekte für ein Gewer- begrundstück besonders zu empfehlen. In Abstimmung mit der Gestaltung benachbarter Gebäude soll sich ein attraktives und funk- tionstüchtiges Gesamtbild ergeben. Bebauungsplan Der Bebauungsplan beinhaltet die für die Qualität des Gewerbegebie- tes entscheidenden wesentlichen Fest setzungen, insbesondere zu Art und Maß der baulichen Nutzung. Grundsätzliche Belange verkehrstech- nischer und ökologischer Art sind für die öffentlichen Flächen durch Ausweisungen gesichert. 91211 Nebengebäude Den öffentlichen Raum sollen klare Raumkanten prägen. Ver streute Nebenanlagen hingegen schaffen ein unruhiges Erscheinungsbild. Die gewünschte zurückhaltende Wirkung erreicht man durch Integration der Nebengebäude in das Hauptgebäude bzw. Zusammenlegung meh- rerer Nebengebäude zu einem einzigen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes. Das Erscheinungsbild und das Image eines gesamten Gewerbe gebietes wird stark durch die Anordnung der Baukörper auf den einzelnen Grundstücken geprägt. Eine klare Gliederung der Baugrundstücke in unterschiedliche Nutzungsbereiche kann ein ein- heitliches Bild und den homogenen Charakter eines Gebietes fördern. Da die Gebäudekanten entlang der Hauptverbindungsachsen den städ- tischen Raum maßgeblich prägen, benötigen sie eine klare Gestaltung. Stellplätze Stellplätze und Anlieferungszonen sind in den seitlichen und rückwärti- gen Grundstücksbereichen der jeweiligen Parzelle anzulegen. Dabei wird empfohlen, den Grenzbereich zwischen den Grundstücken als ge- meinsame Zufahrt zu nutzen. Ein Großteil individueller Freiräume wird auf den Grundstücken innerhalb von Gewerbegebieten durch Stellflä- chen eingenommen. Daher gilt es, besonders hier, Maßnahmen zur Si- cherstellung gestalterischer und ökologischer Wertigkeit zu ergreifen. Für Baumpflanzungen zwischen den Stellplatz-Flächen ist in der Grund- fläche ausreichend Raum einzuplanen. Gestalterische und ökologische Gründe erfordern Stellplätze mit versi- ckerungsfähigem Belag wie: • Rasenfugenpflaster • Kunststoffgitter • Schotterrasen. STÄDTEBAULICHE ZIELE Städtebauliche Leitlinien Auf das Gesamterscheinungsbild und den öffentlichen Raum sollen sämtliche Gestaltungselemente nicht störend wirken. Vielmehr sollen sie die gestalterische Qualität des Standortes unterstützen und die Ho- mogenität, die auch über die Höhenentwicklung und Bauweise erreicht werden soll, fördern. Daher werden einheitliche und zurückhaltend ge- staltete Blockstrukturen und Baukörper angestrebt. Blockstruktur Blockartige Baustrukturen mit einer relativ hohen Dichte sind Grundla- ge der Ausnutzung einer Grundstücksparzelle und fördern die ge- wünschte Raumbildung. Ziel ist, die Baumassen an den Straßen und zu Platzflächen zu konzentrieren. • Blockstruktur durch entsprechende Bauformen verdeutlichen • Wirkung des Blocks als aufgelöstes Volumen, nicht als Summe von Einzelkörpern darstellen (daher keine extreme Akzentu- ierung einzelner Bauelemente innerhalb der Blöcke) Baulinie/Bauflucht Ein harmonisches Gesamtbild mit klaren Kubaturen ist oberste Priorität, auch wenn offensichtliche Unterschiede in Geschosshöhen und Fassa- dengestaltung unvermeidlich sind. Entsprechende Baulinien und die Festsetzung einer durchgehenden Bebauungsflucht unterstützen die angestrebte Raumbildung. Baugrenzen und Baulinien vermeiden über- mäßige Vor- und Rück sprünge. Dies sichert eine einheitlich durchge- hende Raumkante. Bei unterschiedlichen Gebäudehöhen sind bei der Baukörperanordnung höhere Gebäudeteile zur Erschließungsstraße, niedrigere Gebäudeteile zur Grundstücksmitte anzuordnen, damit sich der Betrieb zur Straße mit seiner Schauseite präsentiert. • Harmonische Gestaltung • Fassung des öffentlichen Straßenraumes • Adressbildung Bilder: adobestock.comGliederung Das Image eines Gewerbegebietes wird primär durch die Gestaltung der Baukörper geprägt. Daher liegt der zukünftigen Bebauung eine klar geordnete Gebäudetypologie zugrunde. Fassadenöffnungen durchbrechen die ansonsten monolithisch konzi- pierten Baukörper. So werden Spannung und Individualität im homogenen Erscheinungsbild erreicht. Bei großflächigen Gebäuden sind Gliederungen zwingend erforderlich, dabei ist eine sorgfältige Proportionierung von Öffnungen in Wandflä- chen vorzusehen. Analog zur Baukörpertypologie und deren Umgang mit Volumen sind Fassadentypologien erwünscht, welche die baustruk- turelle Idee unterstützen. Hierbei sind die verschiedensten Fassaden- strukturen möglich (horizontale Band fassaden, vertikale Gliederung oder Lochfassaden). Wichtig ist, dass das jeweilige Fassadenthema durchgängig behandelt wird. Material und Farbgebung • Ruhiges Erscheinungsbild durch homogene Fassadenstrukturen Materialität und Farbgebung Grundsätzlich sind nahezu alle Materialien vorstellbar. Auf dem gesam- ten Gelände wird eine große Homogenität durch die Qualität einzelner Bebauungen angestrebt, die sich innerhalb des vorgestellten gebäude- typologischen Konzepts bewegt. Der Großteil der Gebäudehülle sollte entsprechend der Eigenfarben der verwendeten Materialien gestaltet sein. Die neutrale Grundfarbe stellt den optischen Zusammenhang zur Umgebungsbebauung her. Je auffälliger Material und Farbe sind, desto behutsamer und überlegter muss ihr Einsatz erfolgen. Die Identifikation und Repräsentation eines Betriebes ist meist mit ei- nem Farbkonzept verbunden. Dabei ist bei dem signifikanten Erschei- nungsbild des einzelnen Unternehmens auch das optische Zusammen- wirken mit den baulichen Anlagen in der Nachbarschaft zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich einige grundsätzliche Regeln zur Farbverwendung. Eine qualitativ hochwertige, zurückhaltende und stadtgestalterisch prä- gnante Gesamterscheinung macht ein definiertes Farbkonzept sinnvoll. Kalte oder warme Grautöne bilden beispielsweise eine neutrale Basis für dezent eingesetzte Farben. Fassadenfarben am Beispiel-Material Backstein | Rotbraun – Braunschwarz Fassadenfläche Warm Grey Fassadenfläche Cool Grey Klare Baukörper Baukörper mit ruhiger und klarer Form unterstützen die angestrebte homogene Struktur. Gebäude, die auf den öffentlichen Raum wirken, sind eng an dieser Vorgabe zu gestalten. Mehr Gestaltungsspielraum entsteht in den halböffentlichen oder privaten Innenhöfen und/oder rückwärtigen Zonen. Ruhige Baukörper mit einer begrenzten Anzahl miteinander harmonierender Materialien ergeben eine harmonische Gesamtwirkung des Gewerbegebietes. • Klare Kanten (statt aufgelöster Formen) • Gerade Abschlüsse (statt Phantasieformen) • Kubische Einschnitte (statt aufgesetzter Applikationen) • Außerhalb der Gebäude liegende Nebenanlagen sowie Lagerplätze baulich einhausen oder dicht eingrünen • Nebenanlagen bündeln, keine Streuung Dachgestaltung Ziel ist es, trotz unterschiedlicher Baustrukturen und Gebäude größen ein homogenes Erscheinungsbild im jeweiligen Gewerbegebiet zu er- reichen. Eine einheitliche Dachlandschaft und die kubische Wirkung der Gebäude leisten einen wesent lichen Beitrag zu dieser stadtgestalteri- schen Zielsetzung. Ruhige und möglichst große zusammenhängende Dachflächen mit einer gewissen Einheitlichkeit zwischen Dach und Baukörper sind vorzusehen. Unterschiedliche Dachformen auf einem Ge lände stören das harmonische Gesamtbild. Als Dachformen sind bei- spielsweise Flachdächer, zur Straße ansteigende Pultdächer oder trauf- ständige Satteldächer geeignet. Die Tiefenbeschränkung und Verein- heitlichung der Dachüber stände sind deshalb sinnvoll. • Klare und ruhige Dachformen • Dächer parallel zur Straße ausrichten • Traufkanten waagerecht abstimmen mit ruhigen Fronten zum öffentlichen Raum • Dachaufbauten minimieren, zurückhaltend gestalten und geschickt positionieren • Dächer begrünen als wünschenswerte ökologische Verbesserungs- maßnahme Funktion – Form – Materialien Großflächigkeit und das angestrebte „moderne“ Image beein flussen maßgeblich die Auswahl und Anzahl der Materialien. Die Materialien sollten möglichst großflächig verwendet werden. Eine funktionsorien- tierte Gestaltung „form follows function“ soll sich in der Architektur widerspiegeln und gleichzeitig Zurück haltung in der ornamentalen Aus- gestaltung sicherstellen. Systemschnitt mit Aus- richtung der Straßenfassade Rückseite – mehr Gestaltungsspielraum Frontseite – ruhige Formen Bilder: adobestock.com ARCHITEKTUR / BEBAUUNG 131615 Fahnen und Pylone Je Baugrundstück sollten in den Gebäudevorzonen in Verbindung mit Grundstückszufahrten höchstens zwei selbstständige Werbeanlagen mit einem Mindestabstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie und einem maximalen Abstand von 5,0 m zur Grundstückszufahrt errichtet werden. Fahnen, Pylonen und Stelen gelten als sebstständige Werbeanlagen. Sie dürfen eine Höhe von 10,0 m sowie eine Gesamt-Werbefläche von 20 m² nicht überschreiten. Solarenergie Solarenergienutzung ist für gewerbliche Betriebe wegen der großen Dachflächen besonders geeignet. Mit ihrer zukunftsweisenden Archi- tektur stützen sie die moderne Prägung des Gebietes. Welche technischen Systeme der Sonnenergie genutzt werden, ist dabei nebensächlich, da eine Verbesserung der Energiebilanz des Un- ternehmens immer gegeben ist. min. 3 m max. 5 m max. 10 m max. 20 m2 Fassadenbeschriftung Den einzelnen Betrieben soll die Möglichkeit zur Errichtung von Werbe- anlagen zur Unternehmensdarstellung eingeräumt werden. Besonders große oder auffällig gestaltete Werbung beeinträchtigt jedoch das Ge- samtbild und schränkt die Wertigkeit des Standortes ein. Werbemittel sollen zurückhaltend und der Gebäudearchitektur untergeordnet ver- wendet werden. Als Richtschnur zur Planung Ihrer Werbeanlage an Fas- saden gilt eine Größe von 25% der Fassadenlänge sowie bis zu 10% der Fassadenhöhe. Eine Tiefe von 30 cm darf nicht überschritten werden. Es darf zudem keine Werbung oberhalb der Traufe bzw. Attika ange- bracht werden. Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht sowie rotierende Werbeanlagen und solche mit Wechselwerbung wir- ken störend. Werbeanlagen sollen Teil der Fassade und der „Corporate Identity“ eines Betriebes sein. Nicht gewünscht sind deshalb auf Fassa- den oder auf Fensterscheiben aufgetragende Folienbeschriftungen. Werbung Zu großflächige und unruhige Werbeanlagen stören die Identifikation und den Gesamteindruck. Die Werbung ist in Lage, Umfang, Form und Farbe an die zurückhaltende Gesamtgestaltung der Gebäude anzupas- sen und muss in das architektonische Gesamtkonzept integriert sein. • Werbung nur am Gebäude bzw. in dessen unmittelbarer Nähe anbringen • Werbung möglichst in die Fassade in der Erdgeschosszone integrieren • Verträgliches Maß im Verhältnis zu Fassadenfläche beachten • Bei zunehmender Fernwirkung zurückhaltend gestalten, zur Landschaft generell keine auffällige Werbung einsetzen • Einzelbuchstaben verwenden (keine laufenden Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung oder bewegte Werbung) MUSTER MUSTER Höhe max. 3,5 m oder 10% der Gebäudehöhe MUSTER max. 25% der Fassadenlänge Bilder: adobestock.com17 Einfriedungen Die Grundstückseinfriedung, besonders die der Straße zuge wandten Seite, hat einen großen Einfluss auf die Gesamtwirkung des Gewerbe- gebietes. Es ist sinnvoll, auf eine Einfriedung zu verzichten oder sie so zurückhaltend wie möglich einzusetzen. Geeignet sind niedrige Einfas- sungen als Mauerscheiben oder Gabionen, Hecken- und Strauchpflan- zungen als lineare Strukturen, die mit Rücksicht auf die Gesamtgestal- tung als hochwertige Gestaltungselemente gut einsetzbar sind. Einfriedungen im seit lichen und rückwärtigen Bereich können als blick- durchlässige Zäune und Heckenstreifen, wie im jeweils geltenden Be- bauungsplan definiert, gestaltet werden. Dach- und Fassadenbegrünungen Eine Fassaden- und Dachbegrünung durch Bepflanzungen ist nicht nur ein gestalterischer Aspekt, sondern auch aus ökologischer Sicht zu empfehlen. Tierökologische und stadtklimatische Überlegungen spre- chen ebenfalls dafür. So wird Lebensraum für Insekten und Vögel ge- schaffen. Die Begrünung führt zudem zu einer geringeren Aufheizung als bei reinem Putz oder Stein sowie zu schnellerer Abkühlung. Die Wasserverdunstung trägt zur Kühlung bei und erhöht die Luftfeuchtig- keit. Dies führt zur Bindung von Staub und Schad stoffen sowie zur Dämpfung von Verkehrslärm. Efeu, Wilder Wein, Schlinger, Ranker oder Spreizklimmer können zum Einsatz kommen. Da diese teilweise eine Kletterhilfe benötigen, ist das in der Fassadenplanung zur Vermeidung von Schäden zu berücksichtigen. Vorzone Besonders prägend und wichtig sind die Zonen zwischen der Straßen- kante und der Bebauung. Hier soll durch Begrünung und bauliche Elemente (Werbeanlagen etc.) eine Art „Visitenkarte“ für die Bebauung sichergestellt werden. Die Flächen dienen in erster Linie, in Abstim- mung mit der Nut zung des Grundstückes, als repräsentative Gestal- tungsbereiche. Wichtig ist es deshalb, in diesem Bereich von baulichen Neben anlagen und Müllcontainern abzusehen. Dichte Strauchhecken schirmen Parkplätze oder Abstellflächen gegen Einblicke ab. Die Begrünung soll in Abstimmung mit der Bepflanzung der öffentli- chen Grünanlagen erfolgen, z. B. hinsichtlich der Auswahl von Bäumen und Gehölzen. Benachbarte Betriebe sollten den Grenzbereich gemeinsam nutzen, z. B. für Erschließungszwecke. Neben wirtschaftlichen Vorteilen kann da- durch die Versiegelung von Flächen reduziert und eine bessere Begrü- nung des Gewerbegebietes erreicht werden. Grün- und Freiflächen Neben der baulichen Gestaltung ist die Gestaltung der Grün- und Frei- flächen wichtig für ein repräsentatives Gesamtbild. In Harmonie zur niederrheinischen Kulturlandschaft eignen sich eine lockere Anord- nung und die Verwendung heimischer Gehölze. Dabei ist eine identi- tätsstiftende Gesamterscheinung zwischen privaten Freiflächen und öffentlichen Grünflächen herzustellen. Die Minimierung negativer Auswirkungen auf den Naturhaushalt ist die Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Auf den einzelnen Baugrundstücken ist diesem Ziel Rechnung zu tragen. Um die Versiege- lung zu begrenzen, sind flächensparende Erschließungen (z. B. durch gemeinsame Zufahrten) vorzusehen und nach Möglichkeit nur wasser- durchlässige Beläge zu verwenden. Spezielle Lichtquellen bei der Auswahl und Gestaltung der zukünftigen Gelände- und Straßenbeleuchtung sorgen für den Erhalt einer wertvol- len Insektenfauna. • Flächensparende Erschließung zur Begrenzung der Versiegelung bevorzugen • Trockenstandorte schaffen • Beleuchtung im Hinblick auf die wertvolle Insektenfauna technisch optimieren FREIRAUM & KLIMASCHUTZNext >