GMG-Beirat Viersen: Mitglieder, Aufgaben und Expertise

Der Beirat der GMG ist ein sog. Unternehmensbeirat, der, analog eines Aufsichtsrats, für die Beratung der Geschäftsführung und des Gesellschafters sowie für die Überwachung der Geschäftstätigkeiten der GMG zuständig ist. Die Zuständigkeiten und wesentlichen Bestimmungen des Beirats sind im Gesellschaftsvertrag der GMG geregelt. Die zehn Mitglieder des Beirats der GMG werden durch den Rat der Stadt Viersen für die Dauer seiner jeweiligen Wahlperiode bestellt. In aller Regel setzt er sich zusammen aus den Mitgliedern der unterschiedlichen Parteien des Rats. Der Beirat ist neben dem Gesellschafter und der Geschäftsleitung das dritte Organ der Gesellschaft GMG.

Die sehr vielfältigen beruflichen Erfahrungsfelder der Beiratsmitglieder tragen zu einer breitgefächerten Beratung und Diskussion zu den verschiedenen Unternehmensbereichen der GMG bei.

Der Beirat liefert wertvolles Fachwissen zu Themen wie Unternehmensführung und Recht, zu steuerlichen Aspekten und zur Finanzierbarkeit geplanter Projekte. Bei der GMG berät der Beirat im Hinblick auf die architektonisch-inhaltliche Gestaltung von Immobilien sowie die räumliche Entwicklung und Erschließung neuer Gewerbe- und Wohngebiete in der Stadt Viersen. 

Der Beirat dient zudem als allgemeines Gesprächsforum. Er kann neue Wege aufzeigen und das Risiko von Fehlentscheidungen minimieren. Ideen und Ansätze zu Maßnahmen werden vorgestellt und diskutiert, was eine zügige und erfolgreiche Umsetzung von Konzepten und Projekten fördert.

Die professionelle Struktur des Beirats, die ausgewogene Zusammensetzung und die hohen Kompetenzen der einzelnen Beiratsmitglieder sind essentielle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beiratsarbeit. Auf dieser Grundlage werden in den Sitzungen des Gremiums Fragestellungen zur täglichen Unternehmenspraxis der GMG erörtert und notwendige Empfehlungen für die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung erarbeitet.

So setzt sich der Beirat zusammen

Zusatz Anrede Vorname Nachname Position Partei
Bürgermeister Herr Christoph Hopp ordentliches Mitglied / § 113 Abs. 2 GO NRW CDU
Herr Alexander Bex ordentliches Mitglied CDU
Herr Paul Mackes ordentliches Mitglied CDU
Herr Stephan Seidel ordentliches Mitglied CDU
Herr Stephan Sillekens ordentliches Mitglied / Vorsitzender CDU
Herr Michael Lambertz ordentliches Mitglied SPD
Herr Dirk Lenzkes ordentliches Mitglied SPD
Herr Jörg Eirmbter-König ordentliches Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Soliman Sadeqyar ordentliches Mitglied AfD
Herr Michael Grunwald ordentlliches Mitglied DIE LINKE

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