Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gmg-viersen.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbHGreefsallee 1–5
41747 Viersen
Telefon: 0 21 62 – 36 969 0
Telefax: 0 21 62 – 36 969 99
E-Mail:info@gmg-viersen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
- Untertitel oder Transkripte für eingebettete Videos fehlen: (Zurzeit keine Videos eingebunden; bei künftiger Einbindung muss Barrierefreiheit sichergestellt werden.)
- Strukturierung von Überschriften und Inhalten weist in Einzelfällen noch kleinere Abweichungen von den semantischen Standards auf.
- Einzelne Animationen (z.B. Slider-Übergänge) könnten von manchen Nutzenden als ablenkend oder störend empfunden werden. (Obwohl durch den Einsatz von Elementor Ally Verbesserungen zur Reduzierung potenzieller Ablenkungen implementiert wurden.)
- Formularfelder sind größtenteils korrekt ausgezeichnet, in wenigen Fällen fehlen jedoch durchgängige Label-Zuweisungen.
- Fehlermeldungen in Formularen sind nicht immer klar erkennbar oder vollständig barrierefrei formuliert.
- Die HTML-Struktur weist vereinzelt semantische Mängel auf (z.B. nicht deklarierte Landmarken oder unklare ARIA-Rollen), obwohl Verbesserungen im Bereich interaktiver Elemente vorgenommen wurden.
- Die Nutzung mit Screenreadern ist in bestimmten Navigations- oder Interaktionselementen weiterhin verbesserungswürdig, auch wenn durch die Hinzufügung von Tags für Schaltflächen und Icons sowie optimierte Bildbeschreibungen deutliche Fortschritte erzielt wurden.
- Die Bedienung mit einer Tastatur ist weitgehend möglich, jedoch reagieren interaktive Elemente wie Drop-down-Menüs oder Slider in bestimmten Fällen noch nicht vollständig erwartungskonform, trotz vorgenommener Optimierungen.
- Nicht alle Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal angeboten, z.B. können zusätzliche textliche Erklärungen bei Farbkennzeichnungen in einigen Fällen noch fehlen, obwohl Farbkontraste verbessert und eine ‘Über uns in einfacher Sprache’-Seite bereitgestellt wurden.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es auf dieser Website keine Abschnitte, für die eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht wird.
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
- Elementor Ally Plugin zur individuellen Anpassung von Kontrasten, Schriftgrößen und visuellen Einstellungen.
- Ein Bereich in Leichter Sprache („Über uns“) ist verfügbar oder in finaler Umsetzung.
- Vollständige Alternativtexte und Beschreibungen für alle Bilder und verlinkten Medieninhalte, gemäß WCAG-Anforderungen.
Evaluationsmethode
Die Bewertung der Barrierefreiheit der Website erfolgte durch:
- Manuelle Sichtprüfung zentraler Seitenbereiche (Start, Über uns, Kontakt, Leistungen).
- Einsatz automatisierter Testtools wie WAVE, AXE und Lighthouse.
- Orientierung an den Vorgaben der WCAG 2.1, der BITV 2.0 sowie des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
- Einbeziehung der Funktionen des Elementor Ally Plugins, insbesondere im Hinblick auf Tastaturbedienbarkeit, Kontraste und Nutzeranpassungen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalenbei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail:ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2025 überprüft.

