Wohnraumförderung im Kreis Viersen

Wohnraumförderung im Kreis Viersen

Finanzielle Unterstützung mit zinsgünstigen Darlehen

Die Schaffung von Wohnraum und der Erwerb von Wohneigentum wird durch das Land Nordrhein-Westfalen mit zinsgünstigen Darlehen in Form einer Wohnraumförderung unterstützt. Die Entscheidung über die Gewährung des Darlehens trifft der Kreis Viersen als Bewilligungsbehörde.

Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen. Es werden jedoch auch weitere Maßnahmen gefördert. Der Neubau bzw. die Neuschaffung von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen sowie von Mietwohnungen durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand sind förderungsfähig. Zudem wird der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen gefördert.

Modernisierungsmaßnahmen in Form baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, im Hinblick auf die Umsetzung der Barrierefreiheit, der Umbau von Wohngebäuden wie Ausbau, Umnutzung oder Erweiterung, Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen, die Verbesserung der Sicherheit der Immobilie und die Digitalisierung von Wohnräumen können gefördert werden. Die Modernisierungsförderung kann für bestehende Mietwohnungen, Eigenheime und Eigentumswohnungen beantragt werden.

Werden Baumaßnahmen fällig, die durch den konkreten individuellen Bedarf von Menschen mit Schwerbehinderung (GdB mind. 50 %) erforderlich sind, kann auch hierfür eine Förderung durch den Kreis Viersen beantragt werden.

Die jeweilige Höhe der Wohnraumförderung im Kreis Viersen richtet sich individuell nach den geltenden Bestimmungen für den Einzelfall. Der Kreis Viersen ist als Bewilligungsbehörde für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.

Wichtig: Bereits begonnene Baumaßnahmen können nicht gefördert werden! Bitte informieren Sie sich daher vorab, nehmen sie schon frühzeitig in der Planungsphase Kontakt mit dem Kreis Viersen auf und stellen Sie Ihren Förderantrag. Die Beratung durch den Kreis Viersen ist ausführlich und gebührenfrei und macht Sie mit den vielfältigen Förderbestimmungen vertraut. Eine Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist erwünscht.

Weiterführende Informationen zur Wohnraumförderung im Kreis Viersen finden Sie auf der Website vom Kreis Viersen. Dort können Sie sich unter Downloads Flyer mit näheren Informationen und auch gleich die entsprechenden Antragsformulare herunterladen.

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