Berechnung von Wohn- und Nutzfläche

Berechnung von Wohn- und Nutzfläche

Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche nach DIN 277

Ein Gebäude besteht aus verschiedenen Flächen, die nach DIN 277 in die Kategorien Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche unterteilt werden. Die Wohnfläche ist immer Teil der Nutzfläche, doch die Nutzfläche wird nicht immer auch bewohnt. Sie gilt als die Fläche einer Immobilie, die zu bestimmten Zwecken genutzt wird. Wie die Berechnung von Wohn- und Nutzfläche erfolgen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Unterschied zwischen Grundfläche, Wohnfläche und Nutzfläche

Die Begriffe Grund-, Wohn- und Nutzfläche werden häufig synonym verwendet, weisen jedoch deutliche Unterschiede auf. Die Grundfläche eines Gebäudes ist jene „bebaute“ Fläche, wo das Gebäude den Boden berührt. Hierzu zählt auch die Fußbodenfläche der oberen Stockwerke, die mit der Geschossfläche vergleichbar ist.

Als Wohnfläche wird die Fläche eines Gebäudes bezeichnet, die tatsächlich bewohnt werden kann. Hierzu zählen die Schlafzimmer, Wohnraum und Küche, Kinder- und Arbeitszimmer sowie Bäder, Speisekammern und Abstellräume. Zudem zählen auch anteilmäßig zu 25 oder 50 Prozent Wintergärten, Balkone, Loggien und Schwimmbäder zur Wohnfläche.

Räume, die zwar einen bestimmten Nutzen haben, aber nicht zwangsweise bewohnt werden, zählen zur Nutzfläche einer Immobilie. Hierzu gehören beispielsweise Werkhallen, Archive, Labore, Wartezimmer oder Büroräume. Die Nutzfläche beeinflusst demnach auch den Wert einer Immobilie.

Kategorien der Nutzfläche nach DIN 277

Die Nutzfläche wird gemäß DIN 277 in sieben Kategorien unterteilt. Diese sind Wohnen und Aufenthalt (z.B. Wohn- und Speiseräume); Büroarbeit (z.B. Büro- und Besprechungsräume); Produktion/ Hand- und Maschinenarbeit/ Experimente (z.B. Labore und Werkhallen); Lagern/ Verteilen/ Verkaufen (z.B. Lager-, Kühl- und Ausstellungsräume); Bildung/ Unterricht / Kultur (z.B. Bibliotheken und Studios); Heilen und Pflegen (z.B. Räume für Reha und Physiotherapie); sonstige Nutzflächen (z.B. Garderoben und Abstellräume).

Neben Wohn- und Nutzfläche gibt es die Verkehrsfläche, zu welcher Treppen, Lifte, Flure, Hallen und Eingänge zählen, sowie die Funktionsfläche, die beispielsweise Heizungs- und Betriebsräume beinhaltet.

Nutzflächenberechnung nach DIN 277

Die Berechnung der Nutzfläche nach DIN 277 ist sehr einfach, wenn man die einzelnen Flächen gemessen hat und weiß, welche Flächen zur Nutzfläche zählen. Dann müssen lediglich die gemessenen Quadratmeterwerte der einzelnen Flächen addiert werden und diese Summe ergibt dann die Nutzfläche der Immobilie. Die Deckenhöhe ist bei dieser Berechnung nicht relevant.

Beispielberechnung:

Ein zweistöckiges Wohnhaus mit fünf Zimmern und Keller hat eine Gesamtnutzfläche von 160 Quadratmetern. Diese ergeben sich aus den einzelnen Raumflächen, ausgenommen der Flur- und Treppenfläche, denn diese zählen zur Verkehrsfläche, und der anteilmäßigen Fläche von Balkon und Terrasse. Die Grundfläche der Immobilie beträgt demnach 180 Quadratmeter.

Küche:                                    12 Quadratmeter
Ess- und Wohnbereich:      30 Quadratmeter
Schlafzimmer:                      16 Quadratmeter
1. Kinderzimmer:                 12 Quadratmeter
2. Kinderzimmer:                 12 Quadratmeter
Arbeitszimmer:                    10 Quadratmeter
Abstellraum:                         3 Quadratmeter
Treppen:                               10 Quadratmeter (ausgenommen)
Flure:                                     10 Quadratmeter (ausgenommen)
Balkon und Terrasse:          35 Quadratmeter
Keller:                                    30 Quadratmeter

Nutzfläche gesamt:             160 Quadratmeter


Wenn Sie den Bau einer Immobilie planen, sind die richtige Unterteilung in Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche nach DIN 277 sowie die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche wichtig. In diesem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. Viel Freude beim Rechnen!

 

Herzliche Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

 

 

Quellen: immoverkauf24, Grundsteuer Digital, Homeday

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