Erschlossen, teilerschlossen oder nicht erschlossen
Bevor mit dem Hausbau begonnen werden kann, muss ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Ist die Wahl auf ein bestimmtes Grundstück gefallen, sollten Sie sich vor dem Grundstückskauf über die Erschließung informieren. Neben den Kosten für das Grundstück an sich, können bei einem nur teilweise oder gar nicht erschlossenen Grundstück noch hohe Erschließungskosten hinzukommen. Doch was bedeutet eigentlich nicht erschlossen, teilerschlossen und erschlossen?
Nicht erschlossenes Grundstück
Ein nicht erschlossenes Grundstück gilt als Rohbauland und ist grundsätzlich erst einmal noch nicht für den Bau eines Hauses geeignet. Es fehlen sowohl der Anschluss an ein öffentliches Straßen- und Wegenetz sowie an die öffentlichen Ver- und Entsorgungssysteme (Strom, Wasser, Gas, Abwasser etc.). Die Kosten für eine vollständige Erschließung können hoch ausfallen und müssen in die Bauplanung einberechnet werden. Zum Großteil müssen diese Kosten von den Grundstückseigentümern getragen werden. Es bietet sich daher an, ein Grundstück in einem Gebiet zu kaufen, wo gleichzeitig mehrere Grundstücke erschlossen werden. Die Kosten werden dann geteilt und fallen für den Einzelnen wesentlich geringer aus. Wie die Verteilung aussieht, hängt von Faktoren wie der Grundstücksgröße, Nutzungsart und einer bereits vorhandenen Erschließung ab. Für gewerblich genutzte Grundstücke fallen die Erschließungskosten höher aus.
Teilerschlossenes Grundstück
Ein teilerschlossenes Grundstück ist noch nicht ganz für den Bau eines Hauses vorbereitet, weil beispielsweise der Anschluss an den Kanal oder das Straßennetz noch nicht vorgenommen wurde. Als teilerschlossen gilt aber auch ein Grundstück, wo noch keine Telekommunikationsleitungen verlegt sind. Vor dem Grundstückskauf sollten Sie sich daher ganz genau informieren und erfragen, ob das Grundstück bereits voll oder nur teilerschlossen ist oder sich eventuell sogar noch im Rohbaulandzustand befindet. Ist das Grundstück bereits teilerschlossen, sollten Sie genau erfragen, was noch nicht erschlossen ist, um die Kosten genauer planen zu können. Die zusätzlichen Kosten für eine Teilerschließung müssen in die Baukosten eingerechnet werden und können den Gesamtpreis in die Höhe schnellen lassen.
Erschlossenes Grundstück
Ein voll erschlossenes Grundstück steht zur direkten Bebauung bereit. Sowohl der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an die Ver- und Entsorgungssysteme ist vorhanden. Die Medien müssen allerdings für ein voll erschlossenes Grundstück nicht zwingend direkt auf dem Grundstück liegen, sondern können auch in einer gewissen Entfernung am Grundstück vorbeigeführt sein. Das regelt jede Kommune individuell. Die Entfernung kann beispielsweise 100-150 Meter betragen. Das Erschlossensein eines Grundstücks ist jedoch für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben zwingend notwendig.
Bei der Vermarktung unserer GMG-Grundstücke handelt es sich immer um voll erschlossene Grundstücke in Wohn- oder Gewerbegebieten, wo die gesamte Ver- und Entsorgung bereits vorhanden ist. Die Kosten für den Grundstückskauf sind folglich Fixkosten und machen die Planung eines Bauvorhabens wesentlich kalkulierbarer.
Freie Wohnbaugrundstücke finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik „Wohnen“, freie Gewerbegrundstücke unter „Gewerbe“.
Informieren Sie sich bei der Wahl Ihres Traumgrundstücks detailliert über die Erschließung und die Folgekosten. Dann erwartet Sie keine böse Überraschung und die Kosten bleiben kalkulierbar.
Herzliche Grüße aus Viersen
Ihre Daniela Mischel