Einfriedigungen im Wohnbaugebiet "Burgfeld"

Klimaschutz geht uns alle an – Einfried(ig)ungen und Schottergärten

Der Natur zuliebe Hecken und Beete statt Schottergärten, Mauern und Gabionen-Wände

Liebe Bauinteressierte, Bauherren und Bewohner in “unseren” Wohnbaugebieten,

die GMG Viersen hat sich seit Jahren bewusst dafür entschieden, den Umwelt- und Klimaschutz in den Wohngebieten stärker zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es der GMG Viersen wichtig, gemeinsam mit den Bauherren maßvolle, aber effektive Akzente zu setzen, ohne die Thematik mit bürokratischen Regelungen überzustrapazieren. In diesem Sinne geht es uns insbesondere um die Themen “Einfried(ig)ungen” und “Vorgartenflächen”.

Folgende Regelungen sehen exemplarisch die textlichen Festsetzungen für das aktuelle Wohnbaugebiet „Burgfeld“ vor (auszugsweise):

Innerhalb der „von Einfriedigungen freizuhaltenden Flächen“ ist als Einfriedigung ausschließlich die Anpflanzung von Laubholzhecken (z.B. Hainbuche, Liguster, Buche) mit einer maximalen Höhe von maximal 1.0 m zulässig.

14.2

Die im Bebauungsplan festgesetzten, „von Einfriedigungen freizuhaltenden Flächen“

(Vorgartenflächen) sind unversiegelt anzulegen und gärtnerisch zu gestalten.

Ausgenommen davon sind die notwendigen Zuwegungen sowie Stellplätze und deren Zufahrten. Der Anteil der befestigten Flächen darf maximal die Hälfte der Vorgartenfläche betragen.

14.3

Außerhalb der „von Einfriedigungen freizuhaltenden Flächen“ sind alle übrigen Einfriedigungen, z.B. gegenüber öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen nur in Form von Laubholzhecken (z.B. Hainbuche, Liguster, Buche) oder als Stabgitter- bzw. Maschendrahtzaun einschließlich einer Hinterpflanzung durch Laubholzhecken oder einer flächigen Begrünung aus Schling- oder Kletterpflanzen (z.B. Wein, Blauregen, Knöterich) bis zu einer Höhe von maximal 2.0 m zulässig.

 

Die GMG Viersen informiert die Käufer bereits im Vorfeld in einem Merkblatt über diese Vorgaben, die dann zusätzlich und letztlich in den Kaufverträgen rechtlich verbindlich vereinbart werden.

Bitte beachten Sie diese Vorgaben, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn im Zeitablauf die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Vorgaben verlangt und gegebenenfalls einen Rückbau der nicht zulässigen Anlagen verlangt.

Gemeinsam mit Ihrer Unterstützung treten wir an, um im Rahmen unserer Möglichkeiten den Klimaschutz voranzutreiben und appellieren daher an Sie als Bauherrinnen und Bauherren, Ihre (Vor-)Gärten zu bepflanzen, um einen wichtigen Beitrag zur Rettung und Bewahrung der Artenvielfalt und gegen traurige Vorgärten aus Stein und Beton zu leisten, die sich im Sommer zudem besonders stark aufheizen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich im Zweifelsfall bei der GMG. Wir unterstützen Sie gerne!

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