Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren

Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren

Vor dem Bauvorhaben steht der Bauantrag

Bevor mit dem Bauvorhaben begonnen werden kann, muss ein Bauantrag gestellt werden. Für diesen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren ist bei der Stadt Viersen der Fachbereich 80/II – Abteilung für Bauaufsicht zuständig. Diese Abteilung erhält den Bauantrag, prüft ihn und erteilt anschließend die Baugenehmigung.

Baugenehmigung bei der Stadt Viersen beantragen

Die Vorfreude auf das Eigenheim steigt. Wenn ein passendes Grundstück erworben wurde, kann allerdings nicht sofort mit den Baumaßnahmen begonnen werden, denn sie bedürfen einer Baugenehmigung. Diese wird bei der Abteilung für Bauaufsicht (FB 80/II) der Stadt Viersen mit einem Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren beantragt. Eine Baugenehmigung nach § 63 Landesbauordnung – BauO NRW ist nicht nur beim Neubau eines Hauses nötig, sondern auch bei kleineren Baumaßnahmen wie Garagen, Carports, Balkonen, Dachgauben etc. sowie Nutzungsänderungen. Nur wenn die Baumaßnahme zu den Vorhaben des § 62 der Landesbauordnung (BauO NRW) gehört, entfällt die Bauantragspflicht. Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist der zuvor gestellte Bauantrag für die geplanten Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen und das Einreichen des Antrags bei der Stadt Viersen. Die Formulare zu den Bauanträgen können hier heruntergeladen werden.

Kleinere Bauvorhaben und geplante Wohngebäude werden innerhalb einiger Wochen genehmigt, sofern keine Baulast für die Genehmigungsfähigkeit erforderlich ist. Bei einer Baulast handelt es sich um rechtliche Einschränkungen für die Bebauung und Nutzung einer Immobilie.

Auch die Beseitigung einer Anlage, sprich der Abriss, bedarf einer Baugenehmigung, soweit keine abweichende Regelung in der Bauordnung festgehalten ist.

Behandlung des Bauantrags

Nach Eingang des Bauantrags bei der Stadt Viersen wird dieser auf Vollständigkeit geprüft. Ist der Bauantrag unvollständig oder weist schwerwiegende Mängel auf, werden die erforderlichen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachgefordert. Sind alle Unterlagen prüffähig eingereicht worden, beginnt die Bearbeitung und materielle Prüfung des Antrages. Wird die Baugenehmigung erteilt, wird eine endgültige Gebühr fällig.

Schwarzbauen und rechtliche Konsequenzen

Bürokratie ist nie wirklich angenehm, doch im Falle einer Baumaßnahme besser einzuhalten. Denn sogenanntes „Schwarzbauen“, also das Bauen ohne Baugenehmigung, hat strenge Konsequenzen. Bei Bekanntwerden wird die Baustelle sofort stillgelegt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dies gilt natürlich auch für Nutzungsänderungen, die vor einer Genehmigung durchgeführt werden. Vielen Bürgern ist nicht bekannt, dass auch bei kleineren Bauvorhaben wie dem Bau eines Carports eine Baugenehmigung erforderlich ist. Doch auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn Sie eine bauliche Änderung auf Ihrem Grundstück planen, vergewissern Sie sich besser vorab mit Hilfe der Landesbauordnung oder der Abteilung für Bauaufsicht, ob Sie die bauliche Veränderung ohne Baugenehmigung durchführen dürfen.

Also nicht vergessen! Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, denken Sie immer an den Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren. 😉

Herzliche Grüße aus Viersen

Ihre Daniela Mischel

Teilen Sie die Neuigkeit:

Ähnliche Beiträge

Haus als Kapitalanlage

Haus als Kapitalanlage

Lohnt sich das? Ein Haus als Kapitalanlage zum Vermögensaufbau oder zur Altersvorsorge ist beliebt. Doch ob sich diese Art der Kapitalanlage heute noch lohnt und

Weiterlesen »

Jetzt Texte vorlesen lassen...

Einfach den Text markieren und dann den grünen Abspiel-Button drücken.

GMG Text to Speech

Bleiben Sie informiert.

Jetzt zum Newsletter anmelden!