Hausbau in Viersen

Hausbau in Viersen

Behalten Sie die Arbeiten und Kosten im Blick

Im letzten Beitrag haben wir Sie bereits zum Thema „Erwerb eines Hauses oder Grundstücks in Viersen“ informiert. Wir führen diese Haus- und Grundstücksreihe nun fort und beschäftigen uns in diesem Blogbeitrag mit dem Thema „Hausbau in Viersen“. Viele träumen von ihrem eigenen Haus, dass sie sich genau nach ihren Vorstellungen gestalten. Die Grundstücke in den Wohnbaugebieten der GMG sind daher gefragt wie nie. Beim Hausbau können sie allerdings einiges vorab beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Themen rund um den Hausbau für Sie zusammengefasst.

Nebenkosten in der Finanzplanung berücksichtigen

Damit die Finanzierung nicht aus dem Ruder läuft, sollten neben den eigentlichen Baukosten auch zusätzlich anfallende Nebenkosten in der Planung berücksichtigt werden. Hierzu zählen beispielsweise Hausanschlusskosten wie Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Telefon, DSL und Kabelfernsehen, Vermessungskosten und Kosten für die Eintragung im Katasteramt, Kosten für die Erarbeitung des Bauantrags, Gebühren für die Erteilung der Baugenehmigung, Notargebühren für den Kaufvertrag und die Grundschuldeintragung, Kosten für Gerichtsgebühren sowie Kosten für einen Architekten.

Bauvorbereitungen des eigenen Hauses

Die Vorstellungen ihres eigenen Hauses setzt ihr Architekt in Bauplänen um. Anschließend wird mit den vollständigen Unterlagen ein Bauantrag für das Baugenehmigungsverfahren gestellt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die für das Bauvorhaben nötigen Unterlagen. Ist der Bauantrag genehmigt, kann der Bau des Hauses beginnen. Vorab ist zu empfehlen, bereits für die Bauzeit des Hauses eine Bauleistungsversicherung abzuschließen, die nach Fertigstellung in eine Gebäudeversicherung gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und austretendes Leitungswasser umgewandelt werden kann.

Wichtig für den Bau Ihres Hauses ist die Höhenplanung des Straßenendausbaus. Diese wird Ihnen mit den Unterlagen ausgehändigt. Sollten Sie einen Kran aufstellen wollen, ist dies mit einer zeitigen Information von mindestens 30 Tagen anzugeben. Zudem ist eine verkehrsrechtliche Anordnung im Sinne einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO zwingend notwendig inklusive der notwendigen Sondernutzungserlaubnis.  Der Kran sollte ausschließlich auf dem eigenen Grundstück positioniert werden, ebenso wie Bauwagen. Die Lagerung von nicht giftigen Baumaterialien sowie Baumaterialien, die nicht ins Grundwasser gelangen können (z.B. Öl) ist grundsätzlich erlaubt, sollte aber nur auf dem eigenen Grundstück erfolgen.

Neben dem eigentlichen Haus sind Stellplätze für Fahrzeuge einzukalkulieren. Aus Gründen der Planungssicht müssen diese nachgewiesen werden. Zudem kann eine provisorische Beleuchtung als „Notbeleuchtung“ notwendig sein. Hierzu können die zuständigen Ingenieure befragt werden. Grundsätzlich ist die Position der Straßenbeleuchtung wichtig für die Planung des Baus. In Abständen von 25 Metern muss ein Straßenbeleuchtungsmast aufgestellt werden. Den genauen Standort für die Straßenbeleuchtung können Sie dem Beleuchtungsplan entnehmen.

Ebenso wie beim Grundstückskauf wird auch beim Hausbau eine an die Kommune jährlich zu entrichtende Grundsteuer fällig. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und der Art der Bebauung. Sie variiert je Kommune, da jede Stadt ihren eigenen Hebesatz festlegt. In Viersen beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer 480% (Stand: 06.04.2021). Die Grundsteuer berechnet sich aus der Formel „Einheitswert x Messzahl = Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer“. Jedes Grundstück wird vom Finanzamt individuell bewertet und anschließend ein individueller Einheitswert festgelegt. Je nach Bebauung wird dieser mit einer Messzahl multipliziert. Daraus resultiert dann der Steuermessbetrag, welcher mit dem für Viersen gültigen Hebesatz von 480% multipliziert den Grundsteuerbetrag ergibt.

 

Sie sehen, es gibt einiges zu beachten. Diese Tipps können Ihnen den Hausbau in Viersen erheblich erleichtern und so einige Stolperfallen aus dem Weg räumen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Experten wie Bausachverständige, Architekten, das Finanzamt, Ingenieure oder auch Baufirmen zur Seite. Wenn Sie zu den glücklichen Viersener:innen zählen, die in unseren GMG-Wohnbaugebieten bauen können, unterstützt Sie unser GMG-Team von Beginn an mit Rat und Tat.

 

Erfolgreiches Bauen und herzliche Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

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