Niedrigstenergiehaus bauen/kaufen

Niedrigstenergiehaus (NZEB)

Gebäude mit nahezu keiner externen Energieversorgung

Heute müssen alle EU-Neubauten den Standard Niedrigstenergiegebäude erfüllen. Das Niedrigstenergiehaus (Nearly Zero-Energy Buildings – NZEB) ist eine seit 2021 geltende EU-Gebäuderichtlinie, die als Neubau-Standard für Gebäude in der EU verpflichtend vorgegeben ist. Das Niedrigstenergiehaus ist nicht zu verwechseln mit dem Niedrigenergiehaus, das vor 2021 als Standard galt. In diesem Blogartikel erfahren Sie, was die EU-Gebäuderichtlinie fordert und was ein Niedrigstenergiehaus genau ist. Viel Freude beim Informieren!

Was fordert die EU-Gebäuderichtlinie?

Die energetischen Standards von privaten Neubauten haben sich laufend verschärft. Die EU-Gebäuderichtlinie, oder auch Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), wurde erstmals im Jahr 2002 verabschiedet und seitdem mehrmals aktualisiert, um die Energieeffizienzstandards für Gebäude zu verschärfen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Sie verfolgt das Ziel, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Europäischen Union zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten der EU sollen nationale Standards für die Mindestanforderung der Energieeffizienz von Gebäuden festlegen und alle fünf Jahre überprüfen. Ausschlaggebend ist der Primärenergieverbrauch. Artikel 9 der EPBD legt fest, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass alle neu gebauten Gebäude ab dem 31. Dezember 2020 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Somit soll sichergestellt werden, dass Gebäude energieeffizienter werden, um den Energieverbrauch nahezu auf null zu reduzieren oder durch erneuerbare Energiequellen auszugleichen und die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Diese EU-Gebäuderichtlinie ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und den Übergang zu nachhaltigeren Bauweisen zu unterstützen. Die Förderung von Niedrigstenergiegebäuden unterstützt die EU in ihrem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden und somit ihre Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen.

Was ist das Niedrigstenergiehaus?

Beim Hausbau in der Europäischen Union ist heute das Niedrigstenergiehaus vorgeschrieben. Ein Niedrigstenergiehaus (Nearly Zero-Energy Building – NZEB) ist ein Gebäude mit einem sehr hohen Energieeffizienzstandard. Der Energiebedarf eines Niedrigstenergiehauses ist so gering, dass er weitgehend oder vollständig durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden kann, die vor Ort oder in unmittelbarer Nähe erzeugt werden.

Die Frage, was als Niedrigstenergiehaus gilt, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die die EU-Gebäuderichtlinieenthält hierzu keine klare Definition. Der Standard für ein Niedrigstenergiegebäude wird national und regional definiert. Nach Maßstäben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handelt es sich in Deutschland beim Niedrigstenergiehauses um ein KfW-Effizienzhaus 55. Das KfW-Energieeffizienzhaus 55 benötigt im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG nur 55 Prozent der Primärenergie und der Transmissionswärmeverlust liegt bei nur 70 Prozent des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 Prozent besser.

Die EU-Gebäuderichtlinie besagt eindeutig, dass der angestrebte Energiestandard nahezu Null betragen und ein wesentlicher Teil der benötigten Energie für das Gebäude aus erneuerbaren Quellen stammen soll. Durch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist das in Deutschland bereits gängige Praxis.

 

Das Niedrigstenergiehaus ist der seit 2021 gültige Standard in der EU für Neubauten. Wenn Sie einen Neubau planen, informieren Sie sich im besten Fall schon vor Baubeginn zu den Anforderungen, die an ein Niedrigstenergiehaus gestellt werden.

 

Herzliche Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

 

 

 

Quellen: EPB Center, Bio-Solar-Haus, BHKW-Infozentrum, 21grad- Vaillant, Holzbauwelt

 

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