Sie haben von der GMG der Stadt Viersen mbH ein Grundstück im Baugebiet erworben.
Die Baustraßen im Bereich Ihres Grundstückes sind fertiggestellt, so dass nach Kaufpreiszahlung und erteilter Baugenehmigung mit den Hochbauarbeiten begonnen werden kann.
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Baumaßnahmen und der gegenseitigen Rücksichtnahme möchten wir Sie nachdrücklich bitten, die im Folgenden zusammengefassten Regelungen zu beachten und auch Ihre bauausführenden Firmen darauf hinzuweisen:
- Es ist darauf zu achten, dass bei der eventuellen Aufstellung von Baukränen, Containern, Baumaterialien und sonstiger für den Ablauf der Bauarbeiten erforderlicher Gerätschaften die Baustraße (Schwarzdecke und die angrenzenden Schotterflächen) unbedingt freigehalten wird.
- Als Lagerfläche ist ausschließlich Ihr eigenes Grundstück zu nutzen.
- Die Erreichbarkeit aller Grundstücke mit Baufahrzeugen etc. muss jederzeit gewährleistet sein.
- Die Baustraße darf nicht dauerhaft als Parkplatz in Anspruch genommen werden.
- Sollte eine Inanspruchnahme der Baustraße oder anderen angrenzenden Freiflächen der GMG unumgänglich sein, darf dies nur mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung und mit ausdrücklicher Genehmigung der GMG erfolgen. Hierzu ist ein Antrag mit kurzer Beschreibung, Skizze und der Nennung eines konkreten Nutzungszeitraumes notwendig.
- Wichtige Anschriften:
NEW KundenCenter Viersen
Rathausmarkt 1, 41747 Viersen, Tel. 0 800 6 50 40 30
(gebührenfrei aus allen deutschen Netzen)
E-Mail: kunden-center@new.de
Die NEW sind zuständig für die Versorgung der Baustelle mit Strom, die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die entsprechenden Anschlüsse Ihres Hauses.
Bezirksschornsteinfeger
Marcel Glünz, Caudebec Ring 36 , 41334 Nettetal, Telefon: +49 2153 957830
www.gluenz-schornsteinfeger.de