Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer

Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer

Eigentum verpflichtet

Haus- und Wohnungseigentümer mit einem Grundstück müssen dafür sorgen, dass niemand auf dem Grundstück oder den angrenzenden Wegen zu Schaden kommt. Das wird Verkehrssicherungspflicht genannt und ist nicht nur auf das Fegen von Laub und Schnee begrenzt, sondern beinhaltet weitere Aspekte.

Was bedeutet die Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer?

Die Verkehrssicherungspflicht dient zur Abwehr von Gefahrenquellen. Wird die Pflicht unterlassen, kann es zu Schadenersatzansprüchen nach § 823 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kommen. Neben aktiven Schädigungen Dritter oder Sachgegenständen kann auch das Unterlassen einer Pflicht, die zu Schäden führt, sanktioniert werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine sogenannte Unterlassung nur dann ein Fehlverhalten im Sinne § 823 Abs.1 BGB darstellt, wenn der Eigentümer seine konkrete Rechtspflicht zum Handeln durch das Unterlassen verletzt hat. Das ist immer dann der Fall, wenn jemand eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält.

Wenn das Eigentum vermietet wird, ist weiterhin die Eigentümerin oder der Eigentümer für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Jedoch können einige Pflichten auf die Mieter übertragen werden. Das ist allerdings nur dann statthaft, wenn die Pflichten explizit und vorab im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart wurden. Selbst dann sind die Eigentümer in der Pflicht zu kontrollieren, ob die Verkehrssicherungspflicht für ihr Eigentum eingehalten wird.

Was ist nach Naturereignissen wie Stürmen zu tun?

Nach Naturereignissen wie Stürmen können auf dem eigenen Grundstück vielerlei Gefahrenquellen lauern. Das sind z.B. lose Äste oder Dachziegeln. Dem Gesetz zufolge muss der Eigentümer daher Sicherheitsvorkehrungen treffen, die ein umsichtiger, verständiger, vorsichtiger und gewissenhafter Wohneigentümer für ausreichend hält, um Dritte vor Schäden zu schützen. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt nur dann vor, wenn bewusst weggeschaut wird oder wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind.

Es ist daher für alle Wohneigentümer ratsam, das eigene Grundstück und die angrenzenden Verkehrswege in regelmäßigen Abständen auf Gefahrenquellen hin zu überprüfen. Zu prüfende Objekte sind z.B. die Gehwegplatten, der Zaun und die Stufen zum Haus. Dachkontrollen sind nach jedem Sturm durchzuführen. Hierbei sollten die Dachziegel, Regenrinnen, Schornsteine, Antennen, Satellitenschüsseln, Photovoltaik-Anlagen und alle übrigen Aufbauten kontrolliert werden. Wie häufig und in welchem Umfang diese Kontrollen durchgeführt werden müssen, hängt vom Einzelfall und der Zumutbarkeit ab.

Grundsätzlich gilt, dass sobald eine Gefahrenquelle gesichtet wird, umgehend gehandelt werden muss, um diese zu beseitigen und Schaden zu vermeiden. Die Stelle sollte schnell abgesperrt und eventuell mit einem Hinweisschild versehen werden. Anschließend sollte sie schnellstmöglich fachmännisch beseitigt werden. Ein Hinweisschild wie „Betreten auf eigene Gefahr“ alleine befreit aber keinen Eigentümer von seiner Verkehrssicherungspflicht. Allerdings kann bei guter Sichtbarkeit des Schildes davon ausgegangen werden, dass Betretende des Grundstücks mit besonderer Vorsicht vorgehen sollten und im Schadenfall ein Mitverschulden denkbar ist, das die Haftungsansprüche vermindern kann.

Gartenliebhaber haben zudem dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bäume im Garten stabil und standsicher sind. Kommt es zu Schäden durch herunterfallende Äste oder einen Umsturz des Baumes, kann der Baumeigentümer unter Umständen haftbar gemacht werden und muss Schadensersatz oder Schmerzensgeld entrichten.

 

Der Spruch „Eigentum verpflichtet“ ist demnach wahr und sollte ernst genommen werden, um Schäden und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ein guter Zeitpunkt, um seine eigene Verkehrssicherungspflicht und das Wohneigentum zu überprüfen.

 

Sichere Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

 

 

Quellen: Haufe, ImmoScout24, Verband Wohneigentum

 

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