Gestaltung von Bauvorhaben

Gestaltung von Bauvorhaben

Regelungen für einen reibungslosen Ablauf

Sie interessieren sich für ein Grundstück in unseren GMG-Baugebieten in Viersen oder sind bereits stolzer Inhaber eines solchen Grundstücks? Dann ist dieser Blogbeitrag für Sie interessant, denn wir stellen Ihnen im Folgenden unsere Richtlinien für die Gestaltung von Bauvorhaben in unseren Wohnbaugebieten vor. Viel Freude beim Informieren!

Wieso sind Regelungen bezüglich der Gestaltung von Bauvorhaben wichtig?

Die Wohnbaugebiete der GMG Viersen setzen sich aus vielen einzelnen Parteien zusammen, die alle unterschiedliche Vorstellungen ihres perfekten Wohntraums haben. Das ist zunächst wirklich schön zu beobachten, denn die Ideen der Bauherren sind schier grenzenlos. Jedoch begrüßen wir es, wenn die einzelnen Bauprojekte gestalterisch zueinander passen, sich ergänzen und auch mit der zukünftigen Umgebungsbebauung verschmelzen. Wir möchten Ihnen und Ihren zukünftigen Nachbarn ein harmonisches und optisch hochwertiges Umfeld bieten.

Für die Sicherstellung sind ein paar Regelungen aufgeführt, die alle Bauprojekte begleiten und mit welchen wir sicherstellen, dass sich nicht nur Ihr Bauprojekt gestalterisch hochwertig und anspruchsvoll präsentiert, sondern auch wirklich alles gut zusammenpasst. Das liegt auch in Ihrem eigenen Interesse, denn wenn Sie und alle übrigen Bauherrinnen und Bauherren die gestalterischen Vorgaben einhalten, stellen wir als GMG Viersen die hohe Qualität und damit auch den hohen Wert Ihrer zukünftigen Immobilie im Baugebiet sicher.

Der Abschluss des Grundstückskaufvertrags erfolgt daher immer erst im Anschluss an eine erfolgreiche Abstimmung der Gestaltung zwischen der Bauherrin bzw. dem Bauherrn, der Stadtplanung der Stadt Viersen und der GMG. Für jedes Wohnbaugebiet unterscheiden sich die Regelungen für die einzelnen Bereiche des Baugebietes etwas.

Was umfassen die Regelungen zur Gestaltung von Bauvorhaben?

Die Regelungen zur Gestaltung von Bauvorhaben umfassen verschiedene Aspekte. Zum einen ist die Höhe der einzelnen Gebäude (Höhe über NN) aufeinander abzustimmen. Zum anderen sind Klinker bzw. Putz in Farbe und Format an die umliegenden Häuser anzupassen.

Garagen sind gestalterisch hochwertig in massiver Bauweise zu errichten und bauliche bzw. technische Nebenanlagen, wie beispielsweise Luftwärmepumpen, Photovoltaikanlagen oder Müllsammelstellen, sind ebenso Bestandteil des Baukonzeptes und mit der Gebäudeplanung vorzulegen und abzustimmen. Sie sind in die Gestaltung des Hauptgebäudes zu integrieren und gegebenenfalls einzugrünen.

Je nach Lage eines Baugebietes sind gewisse Höhen für alle Öffnungen in Gebäuden und alle außenliegenden Gebäudeteile, über die Wasser in das Gebäude eintreten kann, wie z.B. Hauseingänge, Kelleraußentreppen, Kellerfenster, Lichtschächte und Garagen, einzuhalten. Zudem wird dazu geraten, Flachdächer in den Baugebieten als Gründächer zu gestalten, um zusätzliche Ausgleichsflächen zu schaffen.

In Bezug auf die Einfriedung des Grundstücks gelten für innerhalb und außerhalb der „von Einfriedigungen freizuhaltenden Flächen“ unterschiedliche Vorgaben. Innerhalb dieser Fläche ist als Einfriedigung ausschließlich die Anpflanzung von Laubholzhecken, wie beispielsweise Hainbuche, Liguster oder Buche, mit einer maximalen Höhe von einem Meter (1 m) zulässig. Außerhalb dieser Fläche sind alle übrigen Einfriedigungen, zum Beispiel gegenüber von öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen, nur in Form von Laubholzhecken oder als Stabgitterzaun zulässig. Ein Stabgitterzaun muss mit einer flächigen Begrünung aus Schling- oder Kletterpflanzen, wie beispielsweise Wein, Blauregen, oder Knöterich, oder einer entsprechenden Hinterpflanzung durch Laubholzhecken versehen werden. Die maximal zulässige Höhe beträgt zwei Meter (2 m).

Zur Verbesserung des Mikroklimas und der Wohnqualität in den Wohnbaugebieten sind die Vorgartenflächen bis auf Garagenzufahrten unversiegelt anzulegen. Sie sollten gärtnerisch ansprechend und flächendeckend begrünt gestaltet sein. Schotter- oder Steingärten sind unzulässig.

Sämtlichen Fragen während der Planung und Realisierung Ihres Bauvorhabens bzw. zur Kaufvertragsabwicklung beantworten unsere Mitarbeiter Ihnen gerne.

Sie sind bereits Hausherr:in in einem unserer Wohngebiete? Dann lohnt es sich zu überprüfen, ob die oben geltenden Regelungen, beispielsweise der Einfriedung oder der Vorgartenflächen, eingehalten sind – für die Umwelt und das Klima.

 

Auf ins Abenteuer Hausbau! Mit diesen Regelungen wird das Baugebiet gestalterisch hochwertig.

 

Herzliche Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

Gestaltung von Bauvorhaben - Negativbeispiel
Negatives Beispiel
Gestaltung von Bauvorhaben
Positives Beispiel
Teilen Sie die Neuigkeit:

Ähnliche Beiträge

Hausbau mit öffentlichen Mitteln

Hausbau mit öffentlichen Mitteln

Finanzielle Unterstützung beim Hausbau Ein Hausbau ist mit hohen Kosten verbunden. Öffentliche Mittel können hier eine Entlastung darstellen. Glücklicherweise gibt es in Deutschland einige Möglichkeiten,

Weiterlesen »

Jetzt Texte vorlesen lassen...

Einfach den Text markieren und dann den grünen Abspiel-Button drücken.

GMG Text to Speech

Bleiben Sie informiert.

Jetzt zum Newsletter anmelden!