Grundsteuerreform für Immobilienbesitzer 2025

Grundsteuerreform für Immobilieneigentümer

Abgabe der Feststellungserklärung

Zum 1. Januar 2025 wird eine neue Grundsteuerreform in Kraft treten. Diese folgt in Nordrhein-Westfalen dem Bundesmodell. Als Berechnungsgrundlage verliert der Einheitswert damit seine Gültigkeit. Alle Eigentümer:innen von (Wohn)grundstücken sind durch die neue Reform der Grundsteuer verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, die sogenannte Feststellungserklärung, elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen

Neues Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer

Die Grundsteuer sollte als bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden auch nach 2019 erhalten bleiben, wo die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist auslief. Der Bundesgesetzgeber ist seiner Verantwortung nachgekommen und hat das neue Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet.

Für alle 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes bedeutet dies, dass neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab 2025 ermittelt werden müssen.

Die bisher gültige Formel zur Berechnung der jeweiligen Grundsteuer lautet Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer und bleibt auch zukünftig erhalten. Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt allerdings nach der Grundsteuerreform ab 2025 anhand einer Feststellungserklärung, die jede:r Immobilieneigentümer:in abgeben muss. Die Eigentümer:innen erhalten anschließend einen Grundsteuerwertbescheid. Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt und dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags. Das Finanzamt stellt auf dieser Basis einen Grundsteuermessbescheid aus. Beide Bescheide sind noch keine Zahlungsaufforderungen, sondern nur die Grundlage zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Anhand dieser Daten ermittelt anschließend die Stadt bzw. Gemeinde die zu entrichtende Grundsteuer.  Hierzu wird der Hebesatz, den die Stadt bzw. Gemeinde möglichst aufkommensneutral festlegt, mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Der Bescheid über die Grundsteuer wird dann an den bzw. die Eigentümer:innen versandt.

Bis Ende 2024 wird die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage durch die Kommune berechnet. Erst ab dem 1. Januar 2025 ist der neue Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden und ist somit auch erst ab dem Jahr 2025 zu entrichten.

Was Sie als Immobilieneigentümer:in tun müssen

 Sie haben Anfang diesen Jahres Ihren jährlichen Grundsteuerbescheid von Ihrer Kommune erhalten, indem Ihre aktuell gültige Grundsteuer festgesetzt ist. Bewahren Sie diesen Bescheid unbedingt auf, damit Sie Daten wie beispielsweise das Aktenzeichen einfach für die Erstellung Ihrer Feststellungserklärung in den kommenden Monaten verwenden können.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wird Ihnen ab Mai ein individuelles Informationsschreiben zuschicken, welches Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die Sie für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen, enthält. Zur Ermittlung für Wohngrundstücke sind im Wesentlichen nur folgende Angaben zu tätigen:

– Lage des Grundstücks
– Grundstücksfläche
– Bodenrichtwert
– Gebäudeart
– Wohnfläche
– Baujahr des Gebäudes

Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022.

Anschließend haben Sie vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 Zeit, Ihre Feststellungserklärung digital per ELSTER an Ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln. Hierfür benötigen Sie einen Benutzeraccount. Haben Sie bereits einen solchen Account, weil Sie Ihre Einkommensteuererklärung digital übermitteln, können Sie dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung verwenden. Alternativ können Sie sich bereits jetzt auf www.elster.de registrieren.


Ab März wird das Thema der neuen Grundsteuerreform auch öffentlich in den Medien publiziert. Wir werden Ihnen, falls es neue Informationen zu diesem Thema gibt, diese hier in unserem Blog zeitnah mitteilen.

Herzliche Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

 

Quellen: Bundesfinanzministerium, Finanzverwaltung NRW

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