Der Glaube kann Berge versetzen
Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes „Kolumbarium“ ist Taubenschlag oder Taubenhaus. Da die optische Ähnlichkeit römischer Grabkammern mit reihenweise über- und nebeneinander angebrachten Nischen der Form eines Taubenschlags sehr nah kam, wurden auch die Grabkammern als „Kolumbarium“ bezeichnet. Die einzelnen Nischen sind für die Aufnahme von Urnen nach Feuerbestattungen konzipiert. Das Viersener Kolumbarium befindet sich in der Kirche St. Joseph.
Hintergründe zum Kolumbarium in Viersen
Im Viersener Ortsteil Rintgen steht die am 17.11.1891 geweihte Kirche St. Joseph, die Mitte 2012 zur Grabeskirche wurde. Im denkmalgeschützten Gebäude befinden sich in den Kirchraum eingebettet eine Vielzahl von Kolumbarien. In diesen speziell gestalteten Wänden finden die Urnen Verstorbener ihre Ruhestätte. Somit bietet die Kirche St. Joseph Angehörigen und allen anderen Trauernden einen geschützten Raum zum Beten, Erinnern, Begegnen.
Das Kolumbarium in der Kirche St. Joseph in Viersen ist in ein besonderes historisches Ambiente eingebettet und bietet zudem eine Wind und Wetter unabhängige Ruhestätte, die auch für gebrechliche und ältere Menschen dank kurzer Wege gut erreichbar ist.
Die Grabstätten sind als Einzel- oder Doppelgrabstätte konzipiert. Einige liegen in der Nähe des eindrucksvollen Taufsteins, andere etwas abseits in ruhigeren Ecken, sodass hier nach Belieben frei gewählt werden kann. Bereits zu Lebzeiten können sich Interessierte ihre Grabstätte sowie den Stein aussuchen, aus dem der Kubus als Aufbewahrungsort für die Urne hergestellt wird. Die Ruhefrist im Kolumbarium der Kirche St. Joseph in Viersen beträgt 20 Jahre. Sie kann nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden. Beim Kauf einer Grabstätte, der noch zu Lebzeiten stattfindet, bleibt diese Zeitspanne natürlich erhalten, denn die Ruhefrist beginnt mit dem Tag der Beisetzung. Für die Reservierung ist in der Zeit davor eine jährliche Gebühr von 1/20 des gültigen Preises für die gewählte Grabstätten-Kategorie zu entrichten. Die Kosten für die Grabstätte finden Sie in der Gebührenordnung für die Grabeskirche St. Joseph in Viersen. Als rechtliche Grundlage gelten die Friedhofssatzung und die dazugehörige Geschäftsordnung der Stadt Viersen, da es sich bei einem Kolumbarium formal um einen Friedhof handelt.
Ihre endgültige Ruhestätte nach Ablauf der Ruhezeit finden die Verstorbenen in der Kapelle unter dem Hochaltar, der Krypta.
Die Steinurne
Für den Kubus, der als Urne dient und das Grabfach vollständig ausfüllt, stehen verschiedene Steine in unterschiedlichen Marmorierungen und Farben zur Auswahl. Die Steinurne ist als Quader mit einer Kantenlänge von 27,5 cm gestaltet. Durch eine Bohrung mit einem Durchmesser von 18 cm wird die Aschekapsel im Stein versenkt und mit einem Steindeckel aus demselben Material wie der Quader bündig und fest verschlossen.
Auf der sichtbaren Seite des Kubus können maximal vier Schriftzeilen angebracht werden. Sie werden in den Stein gesandstrahlt. Die Beschriftung enthält den Vor- und Nachnamen der/des Verstorbenen, ggf. den Geburtsnamen, Stern und Geburtsdatum sowie Kreuz und Sterbedatum. Weitere Symbole oder Inschriften sind nicht möglich. Ohne Beschriftung ist eine Beisetzung der Urne in der Grabeskirche nicht gestattet.
Neben einer Beisetzung auf den Viersener Friedhöfen ist das Kolumbarium in Viersen eine schöne Alternative, um Verstorbenen die letzte Ruhestätte zu bieten. Vor Wind und Wetter geschützt, können sie hier in Frieden ruhen.
Friedvolle Grüße aus Viersen
Ihre Daniela Mischel
Quellen: Stadt Viersen, Grabeskirche St. Joseph